Tariftelegramm Nr. 4: Verlängerung der Antragsfrist für den Wechsel von EG 9 in S 8

Bericht: GEW-Hauptvorstand

Für Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten und für Heilpädagog/innen sieht die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst vor, dass sie nicht in die neue Entgeltstruktur und -tabelle ("S-Tabelle") übergeleitet werden, sondern in der Entgeltgruppe EG 9 bleiben. Es sei denn, diese Beschäftigten beantragen die Überleitung in die ab dem 1. November 2009 vorgesehene neue Entgeltgruppe S 8. Dafür war eine Frist bis zum 31.12.2009 vorgesehen. … weiter

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