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Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule
Schulministerium in NRW veröffentlicht Leitfaden zur Gemeinschaftsschule
gsf – Ob die Zusammenlegung von HS und RS langfristig Sinn macht, ist noch offen. Derzeit ist allerdings auch keine Alternative in Sicht. Eine reine organisatorische Zusammenlegung der Schularten ist auf jeden Fall ungenügend.
In NRW wurden in Sachen Gemeinschaftsschule Nägel mit Köpfen gemacht. Das Schulministerium in NRW hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die inhaltliche Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule beschreibt. Für Bayern könnte das interessant sein. Ob der Zusammenbruch der Hauptschule nämlich noch länger als zwei/drei Jahre aufzuhalten ist, erscheint fraglich – zumal der Notendurchschnitt des Übertritts auf die RS in der Zwischenzeit bei 2,66 angelangt ist und sich letztendlich auch noch der Elternwille durchsetzen kann. Im Klartext heißt das: Von einer 4. Grundschulklasse mit 20 SchülerInnen bleiben noch vielleicht 2 SchülerInnen in der 5. Klasse der HS.
Der Inhalt des Leitfadens:
- Pädagogische Leitidee
- Pädagogische Konzeption
- Kompetenzorientierter Unterricht und Aufgaben der Lehrkräfte
- Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte
- Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
- Lehrerkollegium und Schulleitung
- Die Gemeinschaftsschule in der regionalen Schulentwicklung
- Umsetzungsschritte
- Anlage 1: Zeitplan
- Anlage 2: Fragebogen für Eltern – Muster
- Anlage 3 fehlt noch: Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Schulträgern (noch in Arbeit)
Geschrieben am 17. Oktober 2010 Keine KommentareKategorie: Hintergründiges Stichwort: Gemeinschaftsschule

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