Klassenbildung und Personaleinsatz an den Grund-, Mittel- und Hauptschulen 2012/2013

Aus dem KMS v. 25.4.2012, Aktenzeichen IV.3 – 5 S 7401 – 4b. 6 780 in Kurzform ohne Gewähr.

Wer den genauen Wortlaut wissen will, möchte sich bitte das zugehörige KMS von der Schulleitung geben lassen.

 

Schuljahr 2012/13

Lehrerstunden pro Schüler
Grundschule: Lehrerstunden pro Schüler 1,3119
Mittel-/Hauptschule: Lehrerstunden pro Schüler 1,8010

Höchstschülerzahlen im Regelbereich
Grundschule: Für die Jahrgangsstufen 1, 2 und 3 gilt die Höchstschülerzahl 28, für die Jahrgangsstufe 4 gilt die Höchstschülerzahl 29.
Hauptschule: Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie die M-Klassen gilt die Höchstschülerzahl 30. An den Mittelschulen gilt diese Zahl als (unverbindliche) Richtzahl.

Klassen mit MigrationsschülerInnen:
Für die oben genannten Klassen gilt in allen Jahrgangsstufen die Höchstzahl 25, wenn mehr als 50% der Schüler Migrationshintergrund haben.
Als Schüler mit Migrationshintergrund zählen dann, wenn der ASD-Eintrag "ist nicht deutsch" vorhanden ist bei der
– Staatsangehörigkeit oder
– dem Geburtsland oder
– der Muttersprache

Mindestschülerzahlen
Grundschule: 13
Hauptschule (soweit nicht Mittelschule – extra KMS): 15
Unterschreitungen (bis zu einer Schülerzahl 13) sind möglich, wenn die Abgabe einer Klasse zur Errichtung einer zusätzlichen Klasse an der aufnehmenden Hauptschule führen würde oder wenn an einer Hauptschule nur eine Klasse die Mindestschülerzahl nicht erreicht.

Abschlussklassen (Jgst. 9 und M 10)
Bleiben auch bei Nichterreichen der Mindestschülerzahl an der Schule.

Übergangsklassen und Praxisklassen
Übergangsklassen und Praxisklassen: nicht mehr als 20 S. Mindestschülerzahl: 13.
Bei den Planungen sind Schülerzugänge während des Schuljahres zu berücksichtigen.

Bildung neuer Klassen
Nach Unterrichtsbeginn werden bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr errichtet.

Kombiklassen
Nach einem Landtagsbeschluss vom 20.09.1978 sollen Klassenzusammenlegungen in der Grundschule weitestgehend vermieden werden. Dies gilt vor allem für die Klassen 1 und 3.
Gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 2 BayEUG können an Grundschulen Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.
Jahrgangskombinierten Klassen sollen zwei bis fünf Unterrichtsstunden (Lehrerstunden oder Förderlehrerstunden) zusätzlich zugewiesen werden. Diese Stunden sind aus dem Budget des Staatlichen Schulamts zu nehmen. Die Schülerzahl soll 25 nicht überschreiten.

Inklusiver Unterricht
Für Klassen mit festem Lehrertandem gilt eine Höchstschülerzahl von 25 Schülern.

Budgetzuschläge
Gesondert zugewiesen wird jeweils ein Budget:
– für Maßnahmen zur Deutschförderung
– für islamischen Unterricht
– für Integrationsmaßnahmen (eigenes KMS)
– für Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt kleiner Grundschulstandorte (eigenes KMS)
– für den Modellversuch „Flexible Grundschule“

Genaueres bitte bei der Schulleitung nachfragen.

Förderstunden
Jahrgangsstufe 4 der Grundschule kann Förderstunde bei mehr als 25 Schülern geteilt werden.
In den Klassen 5 und 6 der Mittel-/Hauptschule kann die Förderstunde (30. Stunde) in allen Klassen geteilt werden.

Gruppenbildung
An der GS ist Gruppenbildung in den Fächern Werken/Textiles Gestalten und Religionslehre/Ethik möglich. In Religionslehre/Ethik innerhalb einer Jahrgangsstufe (klassenübergreifende Gruppen) gilt die Höchstschülerzahl 26 bei Gruppenbildungen.
Bei jahrgangsübergreifenden Gruppen sollen die Gruppenstärken unter dieser Höchstzahl liegen.
Eine Zusammenfassung von Schülern aller Jahrgangsstufen der Mittel-/Hauptschule soll vermieden werden.
Im Unterricht in Wahlpflichtfächern, Wahlfächern, AGs und Fördermaßnahmen können für Schüler mehrerer Schulen gemeinsam beschult werden.

Unterricht durch FörderlehrerInnen
Förderlehrer werden den Regierungen mit durchschnittlich 8 Wochenstunden berechnet. Die Förderlehrer sollen in diesen 8 Stunden zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Unterrichtserteilung verwendet werden (z.B. in AGs, Deutschförderung). In den verbleibenden U-Stunden unterrichten Förderlehrer gezielt in Fördermaßnahmen.

Einsatz von LAAs an GS und HS
1. Jahr des Vorbereitungsdienstes: 8 Std. eigenverantwortlicher Unterricht (in von ihnen studierten Fächern). Kein Einsatz in den Fächern Deutsch und Mathe-
matik.
2. Jahr des Vorbereitungsdienstes: 15 Std. für Klassenbildung. Eine Verwendung als Klassenleiter ist möglich; der Einsatz anderer Lehrkräfte hat
Vorrang.
Zur Sicherung des Ausbildungszwecks Einsatz in möglichst wenig Klassen und Jahrgangsstufen. An den Seminar- und Ausbildungstagen sind sie ganztägig vom Unterricht frei zu stellen.
Fachlehreranwärter: im ersten Jahr 10 Wochenstunden, im zweiten Jahr 16 Wochenstunden.

Mobile Reserve Mittelfranken ab 9/2012
GS-Lehrkräfte: 4361 Wochenstd.
HS-Lehrkräfte: 2806 Wochenstd.
Fachlehrkräfte: 818 Wochenstd.

Unterrichtsbeginn
ist an allen staatlichen Schulen am 13.9.2012.  Am Mittwoch, den 12.9.2012, finden Lehrerkonferenzen statt. An diesem Tag werden am Vormittag die Zeugnisse über die Qualifikationsprüfungen, die Ernennungsurkunden und die Arbeitsverträge durch die Schulämter ausgehändigt, sodass die in Betracht kommenden Lehrer, Fachlehrer und Förderlehrer anschließend an der Lehrerkonferenz teilnehmen können.

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