Anrechnungsstunden Grund- und Mittelschule

Zur Information für alle KollegInnen an GS/HS/MS – gültig ab 1.8.2012

Hinweis: Wir aktualisieren den Datenstand nicht regelmäßig und geben keine Gewähr auf die Richtigkeit und Aktualität der Daten! 

Detailliertere Informationen finden sich hier: https://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/unterrichtspflichtzeiten.html

Die Schulleitung erhält

  • bis 60 Schüler: 4 Unterrichtsstunden
  • 61 bis 120 Schüler: 5 Unterrichtsstunden
  • 121 bis 180 Schüler: 7 Unterrichtsstunden
  • 181 bis 240 Schüler: 11 Unterrichtsstunden
  • 241-300 Schüler: 13 Unterrichtsstunden
  • 301 bis 360 Schüler: 16 Unterrichtsstunden
  • 361 bis 420 Schüler: 18 Unterrichtsstunden
  • 421 bis 480 Schüler: 19 Unterrichtsstunden
  • 481 bis 540 Schüler: 20 Unterrichtsstunden
  • 541 bis 600 Schüler: 21 Unterrichtsstunden
  • 601 bis 660 Schüler: 22 Unterrichtsstunden
  • Bei mehr als 660 S: für bis zu 60 Schüler jeweils eine Unterrichtsstunde mehr.

Lehrer an Grundschulen als Leiter von Volksschulen mit mehr als 180 Schülern erhalten von der Vollendung des 55. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (das ist der 55. bzw. 60. Geburtstag) eine zusätzliche Anrechnungsstunde.

Die Schulleitung an Volksschulen mit mehr als 360 Schülern erhalten darüber hinaus bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Anrechnungsstunde und
bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 0,5 Anrechnungsstunden zusätzlich.

Der/die Schulleiter/in gibt einen Teil der Anrechnungsstunden (durchschnittlich sind das zwei Stunden, Abweichungen aber möglich) je nach Aufgabenverteilung an den ersten und (wenn vorhanden) an den zweiten Konrektor ab. Ist der/die KR unzufrieden, entscheidet das Staatliche Schulamt.

 
Stundenpool an Haupt- und Mittelschulen

Zum Ausgleich zusätzlicher besonderer Arbeitsbelastungen in Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 kann für jeweils 95 Schüler dieser Jahrgangsstufen eine Anrechnung von einer Unterrichtsstunde gewährt werden.

Wie die Anrechnungsstunden auf die Schulen verteilt werden, bestimmt das Staatliche Schulamt, über die Vergabe innerhalb der Schule der Schulleiter nach Anhörung der Lehrerkonferenz.

BetreuungslehrerInnen

Sie erhalten eine Unterrichtsstunde

LehrerInnen und FachlehrerInnen mit Dienst an mehreren Grund- oder Hauptschulen

Es wird ein Stundenpool zur Verfügung gestellt. Die Regierungen vergeben daraus Anrechnungsstunden unter Berücksichtigung der im
Einzelfall eventuell vorliegenden Erschwernis; sie können das auch von den Staatlichen Schulämtern regeln lassen.

SystembetreuerInnen

Systembetreuer an Hauptschulen:
Betreuung von 11 bis 25 PC-Arbeitsplätzen = 1 Anrechnungsstunde
Betreuung von über 25 PC-Arbeitsplätzen = 2 Anrechnungsstunden

Systembetreuer an Grundschulen:
Betreuung von mehr als 25 PC-Arbeitsplätzen 1 Anrechnungsstunde

Frage der GEW: Was passiert bei 24 Arbeitsplätzen? Ist der Hausmeister zuständig? Oder Schülereltern unentgeldlich? Oder fortgebildete 4-KlässlerInnen?

Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Bei einem Grad der Behinderung ab 50%: 2 Unterrichtsstunden, ab 70% 3 Unterrichtsstunden, ab 90% 4 Unterrichtsstunden

Altersermäßigung

An Grundschulen: ab vollend. 58. Lebensjahr: 1 Unterrichtsstunde, ab vollend. 60. Lebensjahr: 1 Unterrichtsstunde, ab vollend. 62. Lebensjahr: 1 Unterrichtsstunde

An Mittelschulen: ab vollend. 58. Lebensjahr: 1 Unterrichtsstunde, ab vollend. 62. Lebensjahr: 2 Unterrichtsstunden

 

 

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