Juristische Schlappe für Wilhelm von Gottberg gegen das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen

Mitteilung: Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen

“Im vergangenen Sommer hatte das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen Wilhelm von Gottberg aus Schnega in Niedersachsen, den Vorsitzenden des Stiftungsrates der Ostpreußischen Kulturstiftung und ehemaligen Vorsitzenden der Landsmannschaft Ostpreußen, wegen zahlreicher fragwürdiger Äußerungen, die er in der Vergangenheit tätigte, in einem offenen Brief angegriffen. Anlass war dessen Auftritt als Grußwortredner bei der 30-Jahr-Feier des Kulturzentrums Ostpreußen in Ellingen.

Von Gottberg ging daraufhin juristisch in die Offensive und verlangte vom Landkreisbündnis zunächst, insgesamt sechs Aussagen zu unterlassen. Vor kurzem musste v. Gottberg nun vor dem Landgericht Hannover eine juristische Niederlage gegen das Landkreisbündnis einstecken. Dieses nimmt in einer aktuellen Pressemitteilung Stellung zu der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Von Gottberg hatte in der Vergangenheit durch etliche fragwürdige rechtsgerichtete Äußerungen Aufsehen erregt. Ein wesentlicher Kritikpunkt des Bündnisses war unter anderem v. Gottbergs Distanzlosigkeit zum Holocaust-Leugner Mario Consoli, welchen dieser im Ostpreußenblatt mit verharmlosenden Äußerungen zum nationalsozialistischen Genozid an den europäischen Juden zitierte und dessen Aussagen billigte. Gegenstand des offenen Briefes war außerdem seine Parteinahme für Dietmar Munier, einen offen rechtsradikal auftretenden Verleger, welchen er in einem Brief an den ehemaligen Bundesaußenminister Klaus Kinkel in Schutz nahm.

Nachdem die drei verantwortlichen Specher des Bündnisses, Erkan Dinar, Harald Dösel und Victor Rother, von der Berechtigung ihrer Aussagen überzeugt, nicht bereit waren, einzulenken und überdies Rechtsschutz von den Gewerkschaften ver.di und GEW (beide Mitglied im Landkreisbündnis) zugesichert bekommen hatten, kam es im vergangenen Juli zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren, bei dem sie sich von dem Nürnberger Rechtsanwalt Iñigo Schmitt-Reinholtz erfolgreich vertreten ließen.

Insgesamt wollte von Gottberg dem Landkreisbündnis sechs Aussagen als „falsche Tatsachenbehauptungen“ beziehungsweise „Schmähkritik“ verbieten lassen. Dazu gehört beispielsweise – neben der bereits erwähnten Verteidigung Dietmar Muniers, welche aus Sicht v. Gottbergs, nicht „vehement“, wie das Landkreisbündnis behauptet hatte, ausgefallen sei, etwa auch die Feststellung, er habe „in der Vergangenheit dem äußersten rechten Rand der CDU Niedersachsen angehört“. Außerdem wehrte sich von Gottberg gegen Äußerungen des Landkreisbündnisses, welches die Vermutung geäußert hatte, manche seiner Äußerungen seien so auslegbar, dass er die östliche Grenze der Bundesrepublik in Frage stelle. Das Landgericht Hannover kam im Verlauf des von v. Gottberg angestrengten Verfahrens allerdings eindeutig zu dem Schluss, dass alle in Frage stehenden Äußerungen des Bündnisses juristisch nicht zu beanstanden seien.

Das Landkreisbündnis freut sich über den aus seiner Sicht durchweg positiven Ausgang des Rechtsstreits mit Wilhelm von Gottberg und verweist darauf, dass sich die Kritik an dem Stiftungsratsvorsitzenden nun auch als juristisch wasserdicht erwiesen hat. Das Landkreisbündnis hatte daran niemals einen Zweifel. Die von Gottberg vorgebrachten Beanstandungen diverser Passagen des offenen Briefes erschienen Dinar, Dösel und Rother von Anfang an haarspalterisch. „Wir glauben, dass es von Gottberg einzig und allein um die Wahrung seiner angeblich untadeligen Reputation gegangen ist“, schreiben die drei Sprecher des Bündnisses in ihrer Pressemitteilung. „Ziel des Verfahrens war es wohl, uns einzuschüchtern und unseren Protest auf juristischem Wege im Keim zu ersticken.“ Tief blicken lasse hier vor allem der Umstand, dass von Gottberg den wohl am schwersten wiegenden Vorwurf, die Argumentation mit Hilfe eines Holocaust-Leugners, überhaupt nicht zum Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens gemacht hatte, weil er diesen Punkt schlichtweg nicht leugnen könne. „Hier kommt sehr deutlich zum Vorschein, wes Geistes Kind der sich gerne so bürgerlich gebende Stiftungsratsvorsitzende aus Schnega ist“, schreibt das Landkreisbündnis in seiner Pressemitteilung und zeigt sich nach wie vor verwundert darüber, wie eine Person mit derlei Ansichten seit Jahren – zumindest in den eigenen Reihen – unangefochten an der Spitze des Stiftungsrates der ostpreußischen Kulturstiftung stehen kann.

Aus Sicht der drei Sprecher des Bündnisses steht zu vermuten, dass von Gottberg im Landkreis künftig nicht mehr zu offiziellen Anlässen eingeladen wird: „Ewiggestrige wie er belasten die so wichtige Aufgabe der Aussöhnung und Völkerverständigung mit Osteuropa. Institutionen wie die preußische Kulturstiftung müssen sich von dieser Belastung befreien.“

Quelle:
Erkan DInar
www.wug-gegen-rechts.de

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