Altersteilzeit – Blockmodell 2011

Die GEW Bayern informiert für den Bereich Volksschule/Förderschule auf der Grundlage des KMS vom 05.04.2011. Wolfgang Fischer, der Leiter der Landesrechtsstelle der GEW Bayern, hat diese Info zusammengestellt. … Download

Aktueller Hinweis zum Blockmodell ab 2020: Wolfgang Fischer ehrenamtlicher Leiter der Rechtsstelle der GEW Bayern, hat in der DDS v. Dezember 2019, der Mitgliederzeitschrift der GEW Bayern, auf S. 20 den aktuellen Stand des Blockmodells beschrieben.

Download der DDS 12/2019 als pdf-Datei, 1,4 MB

Stadt Ansbach schrieb an die Bundesministerin für Verteidigung

Wir lassen uns überraschen, ob der Brief der Ansbacher Oberbürgermeisterin Seidel an die Bundesverteidigungsministerin von der Leyen zur Kenntnis genommen wird. 

Dennoch ist dieser Brief wenigstens ein kleiner, weiterer Puzzlestein des Protestes. Er betrifft allerdings nur die Stadt Ansbach mit ihren Ortsteilen. Vom Kreistag des Landkreises Ansbach ist unserer Kenntnis nach nichts zu hören in dieser Sache. Vermutlich wohnen die meisten PolitikerInnen des Ansbacher Kreistages in einem Gebiet, das von den US-Militärs nicht zugedröhnt wird:

Am 13. Januar 2014 wird der Beschluss des Stadtrats vom 25. September 2013 zur Änderung der einschlägigen Bestimmungen für den militärischen Hubschrauberflugbetrieb (siehe September 2013) an die Bundesministerin der Verteidigung übersandt.

Quelle: http://www.ansbach.de/cda/showpage.php?SiteID=375

Download des Briefes

Das Sabbatmodell

gsf – Viele Lehrkräfte sind immer wieder von dem Gedanken beseelt, noch vor Ende ihrer regulären Dienstzeit der Schule den Rücken zuzuwenden. Andere dagegen träumen von einem Jahr Pause, um Abstand von der täglichen Tretmühle zu bekommen oder planen eine längere Fortbildung. Um diese Möglichkeiten realisieren zu können, gibt es das „Sabbatmodell“. Offiziell heißt es „Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell“ (Art. 88 Abs. 4 BayBG [Bayerisches Beamtengesetz ]). Vereinzelt wird auch der Begriff „Sabbatical“ benutzt.
Nachdem in Bayern die Altersteilzeit (Teilzeitmodell und Blockmodell) auf der Basis des neuen Verhältnisses Unterricht zu Freistellung (60:40) weniger attraktiv ist als früher (50:50), gewinnt das Freistellungsmodell immer mehr Zuspruch – sowohl beim „vorgezogenen Ruhestand“ als auch bei einem Freistellungsjahr im Lauf der Dienstzeit.

Hinweis: Nachdem im Artikel viele Zahlen benutzt und Informationen weitergegeben wurden, können sich leicht Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ausführungen und die Gültigkeit der Links wird also logischerweise keine Gewähr übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei PersonalrätInnen, Schulämtern, Regierungen und Schulleitungen nach dem aktuellen Sachstand.

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Wie werden die Versorgungsbezüge berechnet?

gsf Diese Zusammenstellung will keine centgenaue Berechnung liefern, sondern einen Überblick geben, wie man eine bayerische Beamtenpension (= Versorgungsbezug) wenigstens ungefähr selber berechnen kann. Außerdem sollen die einzelnen Fachbegriffe erklärt werden. Für die Aktualität der Links und der Zahlenangaben können wir keine Garantie übernehmen:

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