Die GEW Bayern fordert ein Gesundheitsmanagement an den Schulen in Bayern, das den Gesetzen entspricht

gew_logo_drot.gifMitteilung: GEW Bayern

Der „Aktionsrat Bildung“ sieht in seinem Gutachten „Psychische Belastungen und Burnout beim Bildungspersonal“, das am 10.12.2014 in München vorgestellt wurde, „die Gesundheitsförderung und die Prävention psychischer Erkrankungen und von Burnout bei Beschäftigten im Bildungswesen als dringende und nachhaltig zu verstärkende Aufgabe von Ländern und Bund an.“*

In Bayern ist man davon nach Ansicht der GEW weit entfernt. Hier werden selbst bestehende Gesetze (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz) seit Jahrzehnten im Schulbereich konsequent ignoriert. Nach diesen Gesetzen müssen Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die sie beim Arbeitsschutz bzw. bei der Vermeidung von Gefährdungen ihrer Beschäftigten unterstützen sollten. Hierin eingeschlossen sind ausdrücklich auch psychische Gefährdungen, die im Schulbereich eine immer größere Rolle spielen.

An Bayerns Schulen? Fehlanzeige!
Eine bayerische Lehrkraft muss sich immer an ihren privaten Hausarzt wenden, wenn gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung auftauchen. Vor Ort wird sie hier vollkommen allein gelassen. Zudem wird die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit auf den Schulleiter abgewälzt, der dafür weder ausgebildet ist noch Ressourcen zur Verfügung hat.
Das ist alles nur möglich, weil Bayern Lehrerinnen und Lehrer auf eine genauso niedrige Gefährdungsstufe wie Büroberufe einordnet – nach Ansicht der GEW unhaltbar. Kein Betrieb dürfte sich ein derart schlechtes Gesundheitsmanagement leisten wie Bayerns Schulen! Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

*Burnout beim Bildungspersonal. Empfehlungen zur Kompetenz- und Organisationsentwicklung; Waxmann-Verlag 2014, S. 15

PM Nr. 27/2014 v. 11.12.2014
Elke Hahn
GEW Landesverband Bayern
www.gew-bayern.de

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