Der Doppelhaushalt 2015/16 sieht weitere Beförderungen nach A12+AZ und A13 an GS, MS und FöS vor.
Änderung des Verfahrens
von Josef Allabar
Das Kriterium „Dienstzeit“ darf nach der neueren Rechtsprechung nur noch nachrangig herangezogen werden, wenn leistungsbezogene Kriterien ausgeschöpft sind.
Für die konkrete Zahl von Beförderungsmöglichkeiten gilt folgende Rangfolge von Kriterien:
1. Gesamtergebnis (Bewertungsstufe/“Note“) der aktuellen periodischen Beurteilung
2. „Superkriterien“ – weitere Differenzierung nach den Ergebnissen bei den Kriterien der periodischen Beurteilung
- „Unterrichtsplanung und -gestaltung“ (2.1.1)
- „Unterrichtserfolg“ (2.1.2)
- „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3)
Sie werden mit gleicher Gewichtung zusammengefasst. Weiterlesen »
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