GEW: „79,6 Prozent der Mitglieder für Tarifabschluss“

GEW-Logo_2015_55Bildungsgewerkschaft schließt Mitgliederbefragung zum Verhandlungsergebnis für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder ab

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M. – 79,6 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die sich an der Befragung beteiligt haben, votierten für die Annahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder.

„Die große Zustimmung zeigt, dass die GEW-Mitglieder die Erhöhung der Gehälter und die Abwehr von Einschnitten in die Betriebsrente positiv bewerten. Gleichzeitig gibt es nach wie vor eine große Unzufriedenheit, dass die Arbeitgeber nicht bereit waren, den Einstieg in einen Tarifvertrag für angestellte Lehrkräfte mit einem nennenswerten Gehaltszuschlag und einem fixen Zeitplan für die komplette Umsetzung der sog. Paralleltabelle zu verknüpfen.

Die GEW hat viel Unterstützung der Mitglieder für ihre Entscheidung erhalten, das Angebot der Arbeitgeber vom 28. März nicht anzunehmen“, sagte Andreas Gehrke, für Angestellten- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Frankfurt a.M. Die Annahme hätte bedeutet, dass die Gehälter der bundesweit 200.000 angestellten Lehrkräfte weiter an die 15 Landesbeamtengesetzte gekoppelt sind und die Arbeitgeber die Bezahlung weiterhin diktieren können. Zudem hätte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die GEW in die Friedenspflicht gezwungen. „Die GEW entscheidet in den nächsten Wochen, wie es mit dem Thema Entgeltordnung für Lehrkräfte weiter geht“, kündigte Gehrke an.


 

Info: Nachdem auch die ver.di-Mitglieder und -Bundestarifkommission mit sehr großer Mehrheit für die Annahme des Tarifergebnisses gestimmt haben, kann der Abschluss aus Sicht der Gewerkschaften in Kraft treten. Demnach steigen die Gehälter der Landesbeschäftigten rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent und zum 1. März 2016 noch einmal um 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro. Vertragslaufzeit: zwei Jahre.
Bei der Höhe der Betriebsrente gibt es keine Einschnitte. Allerdings steigen die Arbeitnehmerbeiträge in der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte.
Die Arbeitnehmerbeiträge in der kapitalgedeckten Zusatzversorgung Ost, die unter dem niedrigen Zinsniveau leidet, steigen in drei Schritten in Höhe von jeweils 0,75 Prozentpunkten zum 1. Juli 2015, 1. Juli 2016 und 1. Juli 2017 von derzeit zwei auf 4,25 Prozent. Dafür wird die Jahressonderzahlung Ost in fünf Jahresschritten auf das Niveau in den westlichen Bundesländern angehoben. Dieser Vertrag kann frühestens nach zehn Jahren gekündigt werden.
Die GEW verlangt die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. siehe auch hier


PM v. 29.4.2015
Ulf Roedde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

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