Equal Pay Day: 24 Prozent Entgeltlücke – Stillstand in Bayern

Dr. Verena Di Pasquale: „Gleiches Geld braucht gleiche Chancen“

Mitteilung: DGB Bayern

Die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen liegt in Bayern nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts unverändert bei 24 Prozent und damit nach wie vor über dem Bundesdurchschnitt von 21 Prozent. Damit liegt Bayern gemeinsam mit dem Saarland unverändert auf dem vorletzten Platz.

„Bei der Frage der Entgeltgleichheit geht in Bayern nichts voran. Während die Entgeltlücke im Bund im Vergleich zum Vorjahr immerhin um einen Prozentpunkt reduziert wurde, herrscht in Bayern Stillstand. Wie im Vorjahr auch, liegt die Entgeltlücke bei 24 Prozent. Damit weibliche Beschäftigte in Bayern nicht weiter abgehängt werden, brauchen sie die gleichen Chancen wie ihre männlichen Kollegen“, fordert Dr. Verena Di Pasquale, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern, zum Equal Pay Day am 18. März.

„Das geplante Entgelttransparenzgesetz bietet eine gute Basis für mehr Transparenz bei der Bezahlung. Allerdings muss hier noch nachgebessert werden, damit es wirken kann. Der Auskunftsanspruch muss auch für Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten gelten, sonst fallen ganze Branchen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Zudem arbeiten gerade in kleineren Betrieben viele Frauen. Wichtig sind außerdem verbindlich vorgeschriebene betriebliche Prüfverfahren, um Entgeltsysteme auf Entgeltdiskriminierung überprüfen und Lohnungleichheiten aufdecken und beseitigen zu können. Ein Verbandsklagerecht würde helfen, damit Frauen ihre Rechte nicht im Alleingang einfordern müssen“, so Di Pasquale weiter.

Auch das Teilzeitrecht ist weiterzuentwickeln: „Nach wie vor sind es vor allem Frauen, die zur Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen aus dem Beruf aussteigen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Ein längerer Ausstieg aus dem Erwerbsleben wie auch Teilzeit wirken sich dabei häufig negativ auf die Erwerbsbiographien aus. Daher ist die Einführung eines Rückkehrrechts aus Teilzeit in Vollzeit bzw. in vollzeitnahe Beschäftigung überfällig. Dies muss durch eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur ergänzt werden“, so Di Pasquale.

82 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in Bayern sind Frauen. Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind es 67 Prozent. „Lohnungerechtigkeit ist kein Naturgesetz. Frauen brauchen gut bezahlte und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung damit die heutige Entgeltlücke nicht zur späteren Rentenlücke wird.“

Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen – in diesem Jahr ist das der 18. März.
Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass strukturelle Faktoren einen erheblichen Einfluss auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen haben. Dazu zählen u.a. Unterschiede zwischen Branchen und Berufen, Qualifikationen aber auch der deutlich höhere Anteil an Frauen, die in Teilzeit oder nur geringfügig (Minijob) beschäftigt sind. Doch selbst „bereinigt“ um diese Faktoren bleibt selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit noch immer ein Verdienstunterschied von durchschnittlich 6 Prozent zwischen Männern und Frauen.


Pressemitteilung Nr. 11 v. 17.03.2017
DGB Bayern
bayern.dgb.de

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