Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird auf bayerische Beamtinnen und Beamten übertragen

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. März 2017

Der Gesetzentwurf, der die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten an das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anpasst, soll rasch auf den Weg gebracht werden. Der Ministerrat hat deshalb heute den Finanzminister beauftragt, die Verbändeanhörung einzuleiten. (…)

Die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend den Ergebnissen des Tarifabschlusses erhöht.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Finanzministerium beauftragt, die Auszahlung der linear erhöhten Bezüge ab Zahltag Mai 2017 zu veranlassen.

Pressemitteilung v. 21.3.2017
Bayerische Staatskanzlei
www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/bayerische-staatskanzlei/

Laut Pressemitteilung Nr. 40 v. 20.2.2017 des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat war dies bereits vorgesehen:

Wesentlicher Inhalt des Tarifabschlusses vom 17. Februar 2017 ist eine lineare Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent, mindestens aber 75 Euro, und um weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018.

Die Entgelte der Auszubildenden erhöhen sich um jeweils 35 Euro. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine Stufe 6 angefügt; die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2018 und zum 1. Oktober 2018.

Die Eingruppierung der Lehrkräfte wird nun auch mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft tarifiert.

Quelle: www.stmflh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/23182/index.htm

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