Größter Weiterbildungsanbieter bald ohne Tarifvertrag – Tarifverhandlung beim bfz kommt nur schleppend voran

Mitteilung: GEW Bayern

Seit April verhandelt die GEW mit den Beruflichen Fortbildungszentren der bayerischen Wirtschaft (bfz) über Änderungen im Tarifvertrag. Das Unternehmen wurde von den bayerischen Arbeitgeberverbänden gegründet und ist mit über 150 Standorten in Bayern und in angrenzenden Regionen Baden-Württembergs das größte private Bildungsunternehmen im Freistaat. Seit 2006 gibt es einen Manteltarifvertrag mit der GEW. Aber den hat das bfz zum Jahresende gekündigt. Wenn bis dahin keine Tarifeinigung zustande kommt, ist das Unternehmen tariflos.

Zielgruppen der vom bfz durchgeführten Maßnahmen sind Arbeitslose, Flüchtlinge, Jugendliche ohne Ausbildungsstelle und über eine Tochterfirma auch Schüler in der Ganztagesbetreuung. Außerdem ist das bfz Träger staatlich anerkannter Schulen für Techniker*innen und Sozialberufe.

Begründet wurde die Tarifkündigung vom Arbeitgeber vor allem damit, dass ihm die Kündigungsfristen der Arbeitnehmer*innen zu kurz seien. Von diesen kehren nämlich dem bfz immer mehr den Rücken zu, denn dort verdienen Sozialpädagog*innen auf unbestimmte Dauer nur 2.489,08 Euro. Bei kommunalen Trägern liegt das Gehalt schon beim Berufsstart um 350,- Euro höher, nach langjähriger Berufserfahrung bei über 4.000 Euro. Kaum eine Sozialpädagog*in will nach dem Studium noch in der Weiterbildung arbeiten.

„Wir wollen den Kolleginnen und Kollegen nicht mit der Vereinbarung von bis zu sieben Monate langen Kündigungsfristen den Weg zu einem besseren Arbeitsplatz verlängern“, erklärt Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern. Darüber hinaus wehrt sich die GEW mit ihren Mitgliedern im bfz gegen die Absicht des Arbeitgebers, Urlaubsansprüche bei Krankheit verfallen zu lassen.

Die GEW fordert hingegen eine deutlich bessere Bezahlung, um die wichtige Arbeit in der Bildung für Jugendliche, Arbeitslose und Flüchtlinge attraktiver zu machen. „Ein verbindliches und spürbares Weihnachtsgeld wäre ein erster Schritt dazu“, so Salzbrunn weiter. Die Gehälter beim bfz sind bisher noch nicht per Tarifvertrag geregelt. Stattdessen gilt dort der gesetzliche Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche. „Die Kolleginnen und Kollegen beim bfz arbeiten aber nicht auf Mindestniveau, sondern bieten hochwertige Bildung für die Teilnehmer*innen an. Da muss auch die Berufserfahrung honoriert werden“, meint Gabriele Albrecht-Thum, die für das bfz zuständige Gewerkschaftssekretärin bei der GEW Bayern.

Dass die gewerkschaftlichen Forderungen richtig und längst überfällig sind und auf große Zustimmung bei den Beschäftigten im bfz stoßen, zeigen die zunehmenden Eintritte in die GEW. Mit einer Plakataktion vor der Zentrale des bfz in München wurde auch die Öffentlichkeit auf die schlechten Arbeitsbedingungen beim größten privaten Bildungsträger in Bayern hingewiesen.

Die nächste Verhandlung zwischen bfz und GEW ist am 20. November 2017. Beide Seiten hoffen, dass bis Januar eine Einigung erreicht wird.

Plakataktion der GEW vor der Zentrale des bfz am 09.11.2017 in München:
Foto: Gabriele Albrecht-Thum


PM v. 16.11.2017
Elke Hahn
Geschäftsführerin
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

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