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Beamtenverhältnis: Nur bei Verfassungstreue
Einem Lehrer, der der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahesteht, darf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe verweigert werden. Denn diese Gruppierungen vertreten eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Ideologie.
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 11. Januar 2012 – M 5 K 10.2856
Quelle: Einblick – gewerkschaftlicher Infoservice (DGB) 2/12
Geschrieben am 19. Februar 2012 Keine KommentareKategorie: Recht und Unrecht -
Ärztliches Attest schon am ersten Tag
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nach dem Gesetz spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon früher zu verlangen. Er kann ohne Begründung verlangen, dass der Arbeitnehmer schon ab dem ersten Tag der Krankheit das ärztliche Attest vorlegt.Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2011 – 3 Sa 597/11
Quelle: Einblick – gewerkschaftlicher Infoservice (DGB) 1/12
Geschrieben am 1. Februar 2012 Keine KommentareKategorie: Gesundheit, Personalnachrichten, Recht und Unrecht Stichwort: Attest, Krankschreibung -
Welche Ordnungsmaßnahmen gibt es?
gsf – Im Schulalltag tauchen immer wieder Fragen nach Ordnungsmaßnahmen auf. Kann ein/e Schüler/in aus dem Unterricht ausgeschlossen werden? Darf eine Lehrkraft einen Verweis unterschreiben oder muss das immer der/die Schulleiter/in sein? Wer spricht einen Unterrichtsausschluss aus? Darf ein/e Schüler/in in die Parallelklasse versetzt werden?Wir können hier nicht die Frage erörtern, ob eine Ordnungsmaßnahme Sinn macht. In vielen Fällen würde sicher ein Gespräch (ohne Vorwürfe und Rachegedanken…) helfen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, in anderen schwerwiegenden Fällen mag ein Verweis schon aus rechtlichen Gründen nötig sein.
Im BayEUG sind im Art. 86 alle Ordnungsmaßnahmen aufgelistet. Wer das ganze BayEUG lesen will, soll hier klicken
Alle anderen können hier weiterlesen und ermitteln, was das BayEUG zu Ordnungsmaßnahmen sagt und was nicht:
Geschrieben am 29. Januar 2012 Keine KommentareKategorie: Ordnungsmaßnahmen, Personalnachrichten, Recht und Unrecht -
Altersteilzeit – Blockmodell 2011
Die GEW Bayern informiert für den Bereich Volksschule/Förderschule auf der Grundlage des KMS vom 05.04.2011. Wolfgang Fischer, der Leiter der Landesrechtsstelle der GEW Bayern, hat diese Info zusammengestellt. … DownloadGeschrieben am 15. Januar 2012 Keine KommentareKategorie: Altersteilzeit und Ruhestand, Personalnachrichten, Recht und Unrecht Stichwort: Altersteilzeit, Pension -
Gesetze und Verordnungen
Hier gibt es alles, was nach Gesetz und Verordnung aussieht:
►zur Downloadseite der Gesetze und Verordnungen- Verfassung des Freistaates Bayern
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG)
- Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Geschrieben am 15. Januar 2012 Keine KommentareKategorie: Gesetze und Verordnungen, Personalnachrichten, Recht und Unrecht Stichwort: BayEUG, Jugendschutzgesetz, Lehrerdienstordnung, Verfassung -
Urlaubsverordnungen und Dienstbefreiungen
gsf – Alle Urlaubsverordnungen und Dienstbefreiungen finden sich in der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV)Geschrieben am 15. Januar 2012 Keine KommentareKategorie: Arbeitszeit, Personalnachrichten, Recht und Unrecht Stichwort: Dienstbefreiungen, LDO, Lehrerdienstordnung, Urlaubsverordnung, UrlV -
Nachtragshaushalt 2012: Beamte gehen leer aus
SPD-Sprecher für den öffentlichen Dienst Stefan Schuster: Freistaat spart in guten Zeiten an den Staatsdienern und verschiebt BesoldungserhöhungMitteilung: SPD-Landtagsfraktion Bayern
Als nicht gerecht empfindet es der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses öffentlicher Dienst im Bayerischen Landtag, Stefan Schuster (SPD), dass die Staatsregierung auch in Zeiten erhöhter Steuereinnahmen die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes weiterhin auf die mehr als überfällige Anpassung der Bezüge warten lässt.
„Die längst überfällige zweite Erhöhung der Bezüge um 1,5 Prozent in 2012 wurde rein als Sparmaßnahme um Monate nach hinten verschoben“, betont Schuster. „Das ist allein aus Gründen der Fairness nicht haltbar. Der Freistaat als Arbeitgeber hat die Verpflichtung, seine Beamten und Angestellten adäquat zu entlohnen und nicht immer nur auf ihre Kosten zu sparen. In Zeiten knapper Haushaltsmittel ist es seit Jahren schon fast eine reflexartige Handlung, als erstes am öffentlichen Dienst zu sparen und jetzt, da der Staat unerwartet höhere Einnahmen hat, werden die Beamten als letzte bedient“.
Schon seit Stoibers Zeiten waren die Beamten im Freistaat gezwungen, immer wieder neue Einbußen hinzunehmen. Nullrunden bei den Gehältern, Arbeitszeiterhöhungen, Wiederbesetzungssperren, ein Einfrieren des Versorgungsfonds und viele andere Sparmaßnahmen haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahre über sich ergehen lassen müssen. Jetzt wäre es an der Zeit gewesen, ein Zeichen der Wertschätzung für diese Entbehrungen zu geben, meint Schuster. „Wenn wir unsere Polizisten, Lehrer und Verwaltungsbediensteten weiterhin so schlecht behandeln, ist es klar, dass unter dem Strich das Gemeinwohl Schaden nimmt. Der Freistaat kann und darf nicht weiterhin seine eigenen Leute an der Nase herumführen."
Quelle: PM v. 20.11.2011 – SPD Landtagsfraktion Bayern – www.bayernspd-landtag.de
Anm. der GEW: 2012 soll also eine zweistufige Besoldungserhöhung plus Absenkung der Arbeitszeit (zum 1. August 2012) kommen. Wer die Jubelorgie des Nachtragshaushalts in Auszügen lesen möchte: Bericht aus der Kabinettsitzung v. 19.11.2011
siehe auch die Mitteilung des DGB Bayern zum Thema
Geschrieben am 20. November 2011 Keine KommentareKategorie: Recht und Unrecht Stichwort: Besoldung, CSU-Politik -
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung
Auf der Verkündungsplattform des KWMBl könen die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern downgeloaded werden (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. September 2011 Az.: II.5-5 P 4010.2-6.60 919).Direktdownload Heft 20/2011 als pdf-Datei
Hinweis: Wer sich per eMail über neue Amtsblätter informieren lassen will, kann das ►beim Info-Dienst der Bay. Staatsregierung kostenlos beantragen (geht auch per RSS-Feed).
Geschrieben am 21. Oktober 2011 Keine KommentareKategorie: Recht und Unrecht Stichwort: dienstliche Beurteilung -
Einsicht in Prüfungsakten des 1. Staatsexamens
gsf – Frank Eickelmann, Gewerkschaftssekretär für das Lehramtsstudium der GEW, hat beim Kultusministerium angefragt, ob SeminarleiterInnen das Recht haben, die Prüfungsnote ihrer ReferendarInnen aus der Ersten Lehramtsprüfung zu erfahren.
Renate Bayer vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, ZS 2) antwortete am 31.8.2011:
"Seminarlehrkräfte haben keinen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsakten bzw. Information über die Ergebnisse der Ersten Lehramtsprüfung ihrer Referendare."
Geschrieben am 11. September 2011 Keine KommentareKategorie: Recht und Unrecht Stichwort: Lehramtsprüfung, Seminarlehrkräfte -
Zulagenbezahlung bei dauerhaft herausragenden Leistungen
gsf – Es kommen immer wieder Anfragen an die GEW, die die Bezahlung von Leistungszulagen betreffen.
Hier der rechtliche Hintergrund dazu:
Im Bayerischen Besoldungsgesetz, Abschnitt 4, Unterabschnitt 1, Art. 66, Leistungsstufe steht, dass ein Beamter der Besoldungsgruppe A bei dauerhaft herausragenden Leistungen der Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Stufe des Grundgehaltes als Zulage vorweg gezahlt werden kann (Leistungsstufe).
Und so schaut die Realität aus:
Aufgrund des Sparhaushaltes 2011/12 sind alle Zulagen gestrichen. Vermutlich geht vor dem 1.1.2013 nix mehr. Wir werden darüber berichten, wenn sich Änderungen abzeichnen.
Über die vollmundig angekündigte Höhergruppierung von GS- und HS-LehrerInnen nach A13 ist auch nichts weiter bekannt. Vielleicht kommt sie für einen Miniteil der GS-HS-Lehrkräfte ab dem 1.1.2012 oder wahrscheinlich erst zum 1.1.2013. Im September 2013 sind Wahlen in Bayern. Da müssen vorher noch ein paar Wahlgeschenke verteilt werden (… die vorher eingespart werden).
Letztendlich hat die Aktion der CSU-Regierung und des BLLV – der heftet sich die Aktion auf seine Fahnen (In Wahrheit geht die Dienstrechtsreform ursprünglich auf den ehemaligen Bundesinnenminister Schily zurück) – die unterschiedliche Bezahlung der Lehrkräfte in Bayern sogar noch zementiert.
Da wäre schon besser gewesen, zusammen mit der GEW die A13 für alle Lehrkräfte zu fordern. Wir hoffen auf das Verhandlungsgeschick und den politischen Druck des DGB und der GEW in Bayern, dass es für die BeamtInnen wenigstens ab dem 1.1.2012 einen Inflationsausgleich gibt.
Hinweis: Die Weitergabe von Rechtsinfos stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, sondern dient nur der Information. Wendet euch/ wenden Sie sich also bitte bei Rechtsfällen an den Personalrat oder Rechtsanwalt.
Geschrieben am 13. Juni 2011 Keine KommentareKategorie: Recht und Unrecht, Tarif und Gehalt

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