Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt

COVID-19-Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung

Bericht: Verwaltungsgericht Hannover

Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Urteil vom 24.11.2022

Az. 2 A 460/22


24.11.2022
Verwaltungsgericht Hannover
www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

 

Über Rechte und Vorrechte  

2P r o j e k t  A c h t s a m k e i t


von Imago

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Gesichtserkennung und Zugriff auf die Rechner der Studierenden bei Online-Prüfungen verletzen Privatsphäre

fzs und GFF klagen mit Studentin gegen Universität Erfurt

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insbesondere die Gesichtserkennung – rechtswidrig war. Weiterlesen

Bündnis für Kita-Qualitätsgesetz: „Jetzt Weichen für ein echtes Qualitätsgesetz stellen!“

„Bundesratsempfehlungen weichen Regierungsentwurf entscheidend auf“ 

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Das Bündnis für ein „Kita-Qualitätsgesetz”, das der AWO-Bundesverband, der KTK-Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) tragen, stellt fest, dass die Empfehlungen zum Entwurf des Zweiten Kita-Qualitätsgesetzes (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) „weit hinter den Qualitätsanforderungen zurückbleiben“. Die Empfehlungen sollen am Freitag im Bundesrat beraten werden. Der Ende August veröffentlichte Entwurf der Bundesregierung beinhalte hilfreiche Ansätze, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern. Er könne aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein. Die nun diskutierten Änderungsempfehlungen aus der Länderkammer „weichen das Regierungspapier entscheidend auf“. Weiterlesen

Straftäter*innen trotz fehlender Deutschkenntnisse behandeln

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf des Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetzes

Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts plant die Bundesregierung, Straftäter*innen bei fehlenden Deutschkenntnissen eine Suchtbehandlung zu verweigern. Unzureichende Sprachkenntnisse stünden dem Erfolg einer Behandlung entgegen und für den Einsatz von Sprachmittler*innen seien forensische Kliniken nicht geeignet. Weiterlesen

Wie sicher ist der Verbands- und Vereinssport?

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Quelle: www.dshs-koeln.de

 

„Was ist nun mit schwangeren Lehrkräften?“

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GEW Bayern verliert in erster Instanz gegen christlich-fundamentalistischen Sexualaufklärer Teenstar Deutschland und warnt Schulen vor Zusammenarbeit mit dem Verein

Bericht: GEW Bayern

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