Bezahlkarten für Asylbewerber*innen: Paritätischer lehnt Einführung ab

Die Bezahlkarten lösten kein reales Problem, sondern seien ein reines Abschreckungsinstrument.

Stellungnahme: Der Paritätische

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, zu der aktuellen Debatte um Bezahlkarten für Asylbewerber*innen:

„Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sind ein reines Abschreckungsinstrument. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken. Entgegen der aktuellen Stimmungsmache gibt es keinerlei valide Daten, die belegen könnten, dass Geflüchtete in nennenswerter Größenordnung Bargeld ins Ausland schicken würden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz decken nicht einmal das Existenzminimum. Künftig soll dieser eklatante Mangel nun auch noch der freien Verfügung der Betroffenen entzogen werden. Das ist pure Schikane und konterkariert alle Integrationsbemühungen. Es gibt dabei auch keinerlei belastbare Belege für den oft behaupteten Pull-Effekt von Sozialleistungen. Ganz im Gegenteil. Die Bezahlkarten könnten somit als reine Symbolpolitik abgetan werden, wenn sie für die Betroffenen nicht mit erheblichen Einschränkungen und Diskriminierungen einhergingen. Ohne Bargeld wird Zugang zu wichtigen Strukturen wie z.B. Tafeln, Suppenküchen, Möbelbörsen, Wochenmärkten oder Kleiderkammern stark eingeschränkt. Auch die anwaltliche Vertretung könnte erschwert werden – bspw. aufgrund räumlicher Beschränkungen der Karte. Der Paritätische lehnt die Bezahlkarten daher konsequent ab. Dass SPD und FDP gegen den Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen darüber hinaus so vehement auf eine bundesgesetzliche Lösung drängen, obwohl sie sachlich gar nicht nötig ist, sollte uns alle alarmieren. Es könnte die Ausweitung auf andere Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen oder staatlichen Leistungen drohen – mit allen negativen Konsequenzen.” 


22.2.2024
Der Patitätische
www.der-paritaetische.de

 

Einigung auf die europäische Asylrechtsreform: Lagerhaft statt Kindeswohl

 Mitteilung: terre des hommes

Die internationale Kinderrechtsorganisation terre des hommes ist entsetzt über die heute zwischen dem Rat der europäischen Justiz- und Innenminister*innen, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament getroffene Einigung auf eine Reform zum gemeinsamen europäischen Asylsystem. Die Grenzverfahren bei Minderjährigen, die massive Ausweitung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und die Absenkung essenzieller Verfahrensgarantien schaffen die Grundlage für den Ausverkauf allgemeingültiger Kinderrechte in der EU und damit das Ende des europäischen Wertesystems.

»Mit der heute verkündeten Einigung sind jegliche menschenrechtliche rote Linien in der EU überschritten. In Brüssel wurde dabei auch über das Schicksal hunderttausender vor Verfolgung und Krieg geflüchteter Kinder und Jugendlicher entschieden. Vielen der Kinder und Jugendlichen droht nun ein Leben hinter Stacheldraht in isolierten Haftzentren, Machtlosigkeit gegenüber behördlichen Entscheidungen und die Gefahr von Rückführungen in Länder, die für sie in der Realität nicht sicher sind. Besonders schockierend ist, dass es keinerlei Ausnahmen vom Grenzverfahren für Familien mit Kindern jeglichen Alters geben wird. Grenzverfahren unter Haft oder haftähnlichen Bedingungen sind und bleiben höchst kinderrechtswidrig. Doch dass Kinder Rechte haben, scheint in der EU keine Rolle mehr zu spielen. Wir sind enttäuscht und fassungslos, dass die Bundesregierung und die EU diesen historischen Bruch mit den Kinderrechten und damit die Abkehr von Menschlichkeit in der EU mitträgt«, sagt Sophia Eckert, Migrations- und Rechtsexpertin bei terre des hommes.

Nach den terre des hommes bekannten Reformvorschlägen sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche von Grenzverfahren unter Haft oder haftähnlicher Unterbringung an den EU-Außengrenzen ohne Ausnahme betroffen. Dies verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor Freiheitsentzug. Zudem werden ihre Möglichkeiten eingeschränkt, sich wirksam gegen Entscheidungen von Behörden zu wehren. Ohne effektiven Rechtsschutz und kindgerechte Verfahrensbegleitung können die Rechte und das Wohl von flüchtenden Kindern in der EU nicht gewahrt werden. Auch mit der Erweiterung des Konzepts der sogenannten sicheren Drittstaaten drohen massive Auswirkungen auf den Schutz von Asylsuchenden in der EU.


20.12.2023
terre des hommes
www.tdh.de

 

EU-Asylreform: Paritätischer zeigt sich entsetzt über Verschärfungen im Asylrecht

Mitteilung: Der Paritätische

Heute Nacht haben sich die Europäische Kommission, der EU-Rat sowie das Europäische Parlament auf eine Europäische Asylrechtsreform geeinigt, mit der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zur Regel würden.

Mit Entsetzen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), auf den sich die EU-Institutionen in der vergangenen Nacht geeinigt haben. Dass der Kompromiss bei den asylrechtlichen Verschärfungen nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien vorsieht, sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen.

Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei in der letzten Nacht ein tief inhumaner Asylkompromiss geschlossen worden, mit dem Europa weiter nach rechts rücke. „Menschenrechtsfeindliche Haftlager und der Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens drohen mit dieser Reform zur Normalität zu werden. Dass nicht einmal Kinder und ihre Familien geschützt werden, ist schockierend“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden.“ Es sei entgegen dem Kompromiss Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Einhaltung der geltenden Menschenrechte und eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen in der EU einzusetzen. 


20.12.2023
Der Paritätische Gesamtverband
der-paritaetische.de

 

EU: Einigung auf Asylrechtsreform ist menschenrechtlicher Dammbruch

Mitteilung: Amnesty International

Am 20.12.2023 haben EU-Rat und Europaparlament zu allen Verordnungsentwürfen der Asylrechtsreform eine politische Einigung erzielt. Die geplante Reform ist menschenrechtswidrig und wird zu mehr Leid, mehr Pushbacks und mehr Gewalt an den EU-Außengrenzen führen. Sie wird bestehende Herausforderungen nicht lösen, sondern verschärfen.

Die Asylrechtsreform der EU beinhaltet unter anderem die Absenkung von menschenrechtlichen Standards im Falle einer „Instrumentalisierung“. Die Ausnahmemöglichkeiten betreffen alle Schutzsuchenden: Ohne Ausnahmen für Kinder, Familien oder andere vulnerable Gruppen. Eine „Instrumentalisierung“ soll auch durch nicht-staatliche Akteure möglich sein, was einer Kriminalisierung humanitärer Hilfe den Weg bereiten könnte. Weiterlesen

Asylrecht in Deutschland: fragmentiert, unübersichtlich, durchlöchert

Bericht: Georg-August-Universität Göttingen

Der Forschungsbericht „Refugee Protection in Germany“ des EU-Projekts „Multilevel Governance of Migration (RESPOND)“ zeichnet ein düsteres Bild des Menschenrechtsschutzes für Asylsuchende in Deutschland. Die Autorinnen und Autoren sprechen unter anderem von einem „differentiellen Ausschluss“ immer größerer Gruppen aus dem deutschen Asylrecht auf der Grundlage mehr oder weniger willkürlicher Kriterien. … weiter

Direktdownload: Deutsche Zusammenfassung des Berichts »Refugee Protection in Germany«, pdf-Datei, 56 KB


Quelle:
www.idw-online.de
www.uni-goettingen.de

Die GEW Bayern fordert ein Ende der Einschränkungen des Rechts auf Bildung für Flüchtlinge, besonders in den Abschiebelagern des Freistaats

Mitteilung: GEW Bayern

Der Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW Bayern, Anton Salzbrunn, stellte am 20.12. in München angesichts der aktuellen Proteste im Transitlager Deggendorf klar: „Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Dieses Grundrecht gilt nicht nur für Deutsche oder anerkannte Flüchtlinge, es gilt für alle Menschen! Kindern und Jugendlichen dies vorzuenthalten, wie es die bayerische Staatsregierung in den Abschiebelagern Manching/Ingolstadt, Bamberg oder Deggendorf tut, ist schlicht verantwortungslos.“ Weiterlesen

Leitfaden der GEW Bayern zu Abschiebungen aus Schulen und Betrieben

Informationen und Hinweise für Beschäftigte im Bildungsbereich

Mitteilung: GEW Bayern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hubert Heinhold (München) einen Leitfaden (Downloadmöglichkeit am Ende der Mitteilung) erstellen lassen, der Beschäftigten im Bildungsbereich erläutert, welche Rechte und Pflichten sie im Falle einer Abschiebung von Personen aus ihren Einrichtungen haben. Weiterlesen

Offener Brief: Keine Mitwirkung von Pädagog*innen bei Abschiebung von Schüler*innen

Offener Brief der Bildungsgewerkschaft GEW Bayern

Mitteilung: GEW Bayern 

Mit einem offenen Brief (siehe Anlage) haben sich der Landesvorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn und die GEW-Fachgruppe Berufliche Schulen in Nürnberg an den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg gewandt.

Die zentrale Forderung der GEW mit allen beteiligten Pädagog*innen lautet, den Kinderrechten und dem international gültigen Menschenrecht auf Bildung (UN-Sozialpakt, UN-Kinderrechtskonvention und Charta der Grundrechte der EU) einen höheren Stellenwert einzuräumen als den nationalen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften. Weiterlesen

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