Lehrkräftemangel an Bayerns Schulen: GEW Bayern warnt vor noch mehr Unterrichtsausfall vor allem an Grund- und Mittelschulen

Mitteilung: GEW Bayern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW) spricht sich erneut eindringlich für kurz- und langfristige Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel in Bayern aus. Dazu gehören auch die notwendige Transparenz des Kultusministeriums und eine grundlegende Reform der Lehrer*innenbildung. Die Situation in den Schulen ist jetzt schon prekär, zum Schulhalbjahr droht eine weitere Verschärfung der Situation!

„Die Grund-, Mittel- und Förderschulen leiden aktuell unter einem massiven Lehrkräftemangel. Die mobilen Reserven sind ausgereizt, die zu erwartende jahreszeitbedingte Krankheitswelle und die seit langem bekannten Pensionierungen zum Schulhalbjahr werden diese Situation weiter verschärfen“, beschreibt Ruth Brenner, Sprecherin der GEW Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen, die aktuelle Situation. Die Bildungsgewerkschaft geht davon aus, dass zum Halbjahr etwa 450 Kolleg*innen in den Ruhestand gehen werden, auch wenn Zahlen aus dem Kultusministerium bisher immer noch nicht vorliegen. Weiterlesen

Gehaltsrechner für Beamte und Angestellte

Hier kann man sich sein Nettogehalt ausrechnen lassen

In der Sidebar links das Stichwort Beamte, TVöD usw. anklicken und dann das Bundesland wählen. Vorsicht bei der allgemeinen Stellenzulage bei Beamten. Lehrer bekommen sie z.B. in Bayern nicht.

Lohnsteuerrechner – hier kann man sich sein Nettogehalt noch genauer ausrechnen rechnen – inkl. Kirchensteuer, Freibeträge usw. (rechner24.info, noch im Testbetrieb – Stand: 6.3.2014)

Linktipp:

Hier auf der Homepage der GEW Ansbach gibt es auch in Übersichtsform Informationen zur Altersteilzeit in Bayern und Links zur Berechnung des Ruhegehalts von BeamtInnen

Gehe zu: https://www.gew-ansbach.de/2012/09/die-altersteilzeit-fuer-beamte/

Das Sabbatmodell

gsf – Viele Lehrkräfte sind immer wieder von dem Gedanken beseelt, noch vor Ende ihrer regulären Dienstzeit der Schule den Rücken zuzuwenden. Andere dagegen träumen von einem Jahr Pause, um Abstand von der täglichen Tretmühle zu bekommen oder planen eine längere Fortbildung. Um diese Möglichkeiten realisieren zu können, gibt es das „Sabbatmodell“. Offiziell heißt es „Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell“ (Art. 88 Abs. 4 BayBG [Bayerisches Beamtengesetz ]). Vereinzelt wird auch der Begriff „Sabbatical“ benutzt.
Nachdem in Bayern die Altersteilzeit (Teilzeitmodell und Blockmodell) auf der Basis des neuen Verhältnisses Unterricht zu Freistellung (60:40) weniger attraktiv ist als früher (50:50), gewinnt das Freistellungsmodell immer mehr Zuspruch – sowohl beim „vorgezogenen Ruhestand“ als auch bei einem Freistellungsjahr im Lauf der Dienstzeit.

Hinweis: Nachdem im Artikel viele Zahlen benutzt und Informationen weitergegeben wurden, können sich leicht Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ausführungen und die Gültigkeit der Links wird also logischerweise keine Gewähr übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei PersonalrätInnen, Schulämtern, Regierungen und Schulleitungen nach dem aktuellen Sachstand.

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Wie werden die Versorgungsbezüge berechnet?

gsf Diese Zusammenstellung will keine centgenaue Berechnung liefern, sondern einen Überblick geben, wie man eine bayerische Beamtenpension (= Versorgungsbezug) wenigstens ungefähr selber berechnen kann. Außerdem sollen die einzelnen Fachbegriffe erklärt werden. Für die Aktualität der Links und der Zahlenangaben können wir keine Garantie übernehmen:

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Versorgungsauskunft für Beamte

gsf – Beim Landesamtes für Finanzen erhalten Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaates Bayern eine umfassende Auskunft über den Stand ihrer Versorgungsanwartschaft, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder wenn sie wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich in den Ruhestand versetzt werden.

Eine umfassende Auskunft erfordert die Einsicht der Personalakte. Eine verkürzte Versorgungsauskunft können sich Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern auch ohne besondere Voraussetzungen erteilen lassen.

Dazu müssen die Personalnummer und alle Dienstzeiten (vom Vorbereitungsdienst bis zum 65. Lebensjahr – verkürzte Dienstzeiten/vorzeitiges Ausscheiden sind bei dem verkürzten Verfahren nicht möglich).

► Hier geht es zum Landesamt für Finanzen: http://www.lff.bayern.de/bezuege/versorgung/umfassende_versorgungsauskunft.aspx


Selber berechnen kann man seine Versorgungsbezüge (zumindest annähernd) so:

Wer es schneller haben will/muss, kann sich seine möglichen Versorgungsbezüge hier ausrechnen lassen: Alternative zur Berechnung der Versorgungsbezüge, allerdings mit Selbsteingabe seiner einzelnen Dienstzeiten: Versorgungsrechner der Bayerischen Versorgungskammer

Eine grobe Berechnung selber erstellen: Hier findet sich eine Anleitung, wie man seine Versorgungsbezüge zumindest annähernd mit dem Taschenrechner ausrechnen kann. Außerdem werden die wichtigen Begriffe auf dem Weg zur Pension erklärt