Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern lehnt Arbeitszeitverlängerung an den Grund-, Mittel- und Förderschulen entschieden ab: Lösungsvorschläge endlich anpacken!

Mitteilung: GEW Bayern

Es ist mittlerweile jedem Menschen, der an Schulen arbeitet klar, dass Bayern ein ernsthaftes Problem damit hat, die Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen aufrecht zu erhalten. Dies scheint nun auch das Kultusministerium verstanden zu haben und den Lehrkräftemangel anzuerkennen.

Bereits seit 2016 wiesen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern sowie weitere Verbände und die Opposition im Landtag darauf hin, dass der Mangel an Lehrkräften an besagten Schularten erhebliche Ausmaße angenommen hat. In Pressemitteilungen und Aktionen machte die GEW über Jahre hinweg deutlich, dass angesichts der gestiegenen Anforderungen an den Lehrerberuf an allen Schulen ein immer gravierenderer Fachkräftemangel zu weiteren Belastungen der Lehrkräfte sowie zu Qualitätseinbußen im Unterricht führen würde. Weiterlesen

Freistellungsjahr für Funktionsinhaber

Bis zum 31.12.2014 konnten Funktionsinhaber an staatlichen Schulen in Bayern (z.B. Rektoren) kein „Sabbatjahr“ beantragen. Seit 1.1.2015 gilt eine neue Regelung:

Eine Teilnahme am Freistellungsmodell ist nun möglich, wenn die Freistellung direkt vor dem gesetzlichen Ruhestand oder dem Antragsruhestand (*) erfolgt. Die Antragsfrist 2015 für Beschäftigte an staatlichen Schulen (Funktionsinhaber) war bis 1.2.2015 terminiert. Die Frage der Fristeinhaltung sollte wohlwollend gehandhabt werden.
(Quelle: KMS v. 5.12.2014)

Für die Antragsfrist 2016 muss ein neues KMS abgewartet werden. Wir empfehlen, die KMS ab dem neuen Schuljahr 2015/16 genau zu verfolgen, um keine Fristen und ev. neue Regelungen zu verpassen.


(*) Hinweis zum Antragsruhestand ab 64: Laut KMS vom 2.5.2019 (kultusministerielles Schreiben Bayern) gilt bis auf Weiteres für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen, dass der Antrag auf vorzeitige Ruhestandsversetzung zum Ende des Schulhalbjahres grundsätzlich nicht mehr genehmigt wird, sondern nur zum Schuljahresende.

Altersteilzeit und Sabbatmodell für Beamte und ihre Auswirkung auf die Versorgung

Bei der GEW Ansbach gibt es immer wieder Nachfragen zur Praxis der Altersteilzeit und des Sabbatmodells bei Beamten. In diesem Artikel haben wir Informationen zusammengetragen. Links zur Berechnung des Ruhegehalts und der Versorgungsbezüge sind ganz unten:

Gesammelte Informationen zum Thema Altersteilzeit, Sabbatmodell, Ruhestand und Ruhestandsberechnungen für Beamte in Bayern

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Das Sabbatmodell

gsf – Viele Lehrkräfte sind immer wieder von dem Gedanken beseelt, noch vor Ende ihrer regulären Dienstzeit der Schule den Rücken zuzuwenden. Andere dagegen träumen von einem Jahr Pause, um Abstand von der täglichen Tretmühle zu bekommen oder planen eine längere Fortbildung. Um diese Möglichkeiten realisieren zu können, gibt es das „Sabbatmodell“. Offiziell heißt es „Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell“ (Art. 88 Abs. 4 BayBG [Bayerisches Beamtengesetz ]). Vereinzelt wird auch der Begriff „Sabbatical“ benutzt.
Nachdem in Bayern die Altersteilzeit (Teilzeitmodell und Blockmodell) auf der Basis des neuen Verhältnisses Unterricht zu Freistellung (60:40) weniger attraktiv ist als früher (50:50), gewinnt das Freistellungsmodell immer mehr Zuspruch – sowohl beim „vorgezogenen Ruhestand“ als auch bei einem Freistellungsjahr im Lauf der Dienstzeit.

Hinweis: Nachdem im Artikel viele Zahlen benutzt und Informationen weitergegeben wurden, können sich leicht Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ausführungen und die Gültigkeit der Links wird also logischerweise keine Gewähr übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei PersonalrätInnen, Schulämtern, Regierungen und Schulleitungen nach dem aktuellen Sachstand.

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Wie werden die Versorgungsbezüge berechnet?

gsf Diese Zusammenstellung will keine centgenaue Berechnung liefern, sondern einen Überblick geben, wie man eine bayerische Beamtenpension (= Versorgungsbezug) wenigstens ungefähr selber berechnen kann. Außerdem sollen die einzelnen Fachbegriffe erklärt werden. Für die Aktualität der Links und der Zahlenangaben können wir keine Garantie übernehmen:

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