Beförderungsrichtlinien für GHS, Förderschulen und Schule für Kranke
Die neuen Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke sind da.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5 – 5 P 7010.1 – 4.23 489