Gehaltserhöhung auf Grund einer Ernennung

Besoldungsgruppen A9 bis A13

von Sybille Plomer*

Wie jedes Jahr werden die Regierungen ermächtigt, bestimmte Lehrkräfte zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Genuss einer Gehaltserhöhung zu bringen.

Voraussetzung dafür ist für alle Lehrkräfte eine bestimmte Bewertungsstufe in der letzten dienstlichen Beurteilung und eine bestimmte Anzahl von Dienstjahren. Erhebungs­stichtag ist der 31.Dezember 2011.

Die Dienstjahre werden ab der Verbeamtung gerechnet. Das gilt für alle Berufsgruppen.

Das bedeutet konkret:

FörderlehrInnen der BesGr. A 9 können zu FörderlehrerInnen der BesGr. A 10 ernannt werden, wenn sie

  • eine Dienstzeit von mehr als 6 Jahren und die Bewertungsstufe „HQ“
  • eine Dienstzeit von mehr als 14 Jahren und die Bewertungsstufe „BG“
  • eine Dienstzeit von mehr als 26 Jahren und die Bewertungsstufe „UB“ erreicht haben oder
  • eine Dienstzeit von mehr als 10 Jahren, die Bewertungsstufe „BG“ erreicht haben und als Koordinator fachlicher Aufgaben und als Fachberater der Schulaufsicht auch Schulamtsebene  tätig sind.

FachlehrInnen der BesGr. A 10 können zu FachoberlehrerInnen der BesGr. A 11 (diese Richtlinien gelten auch für gewerbliche Fachlehrer an Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung) ernannt werden, wenn sie

  • eine Dienstzeit von mehr als 4 Jahren und die Bewertungsstufe „HQ“ oder „BG“
  • eine Dienstzeit von mehr als 15 Jahren und die Bewertungsstufe „UB“ erreicht haben

StudienrätInnen im Förderschuldienst der BesGr. A 13 können zu StudienrätInnen im Förderschuldienst der BesGr. A 13 +AZ ernannt werden, wenn sie

  • eine Dienstzeit von mehr als 11 Jahren und die Bewertungsstufe „HQ“ oder „BG“
  • eine Dienstzeit von mehr als 16 Jahren und die Bewertungsstufe „UB“ erreicht haben.

⇒ Für Grund- und HauptschullehrerInnen gibt es derzeit keine Möglichkeit in den Genuss von A 12 + AZ zu kommen.

Da es leider immer wieder mal vorkommt, dass KollegInnen, obwohl sie die Voraussetzungen für eine Ernennung haben, nicht berücksichtigt werden, ist es ratsam, bei Zweifeln in jedem Fall beim Personalrat nachzufragen!!


* Die Autorin Sybille Plomer schreibt als Mitglied der GEW-Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe Mittelfranken.
Hauptberuflich
ist sie Studienrätin im Förderschuldienst und Personalrätin bei der Regierung von Mittelfranken für den Bereich Förderschulen.

Kontakt:
ed.be1714067744w@rem1714067744olP.S1714067744NA1714067744
(Spamschutz: Bitte die Buchstaben "AN" am Anfang der Adresse entfernen)


 

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