Ausweitung der Kooperation Realschule-Mittelschule

gsf – "Ziel der Staatsregierung ist es, die Kooperationen zwischen Mittelschulen und Realschulen in ganz Bayern auszubauen und damit die Durchlässigkeit unseres Schulsystems weiter zu stärken", schreibt das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 26.1.2012 an alle staatlichen Mittelschulen und Realschulen in Bayern. Das Schreiben liegt der Redaktion vor.

Für das Schuljahr 2012/2013 wird es demnach eine erneute Ausschreibung von Kooperationsmodellen zwischen Real- und Mittelschulen geben. Ein Schwerpunkt dieser Ausschreibung wird sein: Schüler, die keinen M-Zug an der Mittelschule besuchen, aber dennoch das Potenzial für einen mittleren Schulabschluss haben, können nach der 9. Klasse nach weiteren zwei Schuljahren den mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erwerben. "Die einschlägige Bekanntmachung vom 06.12.2010 (KWMBl. 2011 S. 13) wird in Kürze entsprechend geändert und im Amtsblatt veröffentlicht."

Die nächste Runde des langsamen Sterbens der bay. Hauptschule wird vermutlich hiermit eingeläutet.

Hier kann das KWMBI heruntergeladen werden

Ärztliches Attest schon am ersten Tag

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nach dem Gesetz spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon früher zu verlangen. Er kann ohne Begründung verlangen, dass der Arbeitnehmer schon ab dem ersten Tag der Krankheit das ärztliche Attest vorlegt.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2011 – 3 Sa 597/11

Quelle: Einblick – gewerkschaftlicher Infoservice (DGB) 1/12

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