Wir sind Studienrat

Seit 1.7.2013 gibt es sog. funktionslose Beförderungen an bay. GS und HS/MS. In Stadt und Landkreis Ansbach waren das 11 GS- und MS-LehrerInnen, die ab 1.7.2013 in die Besoldungsstufe A13 angehoben wurden. Sie führen den Titel Studienrat/Studienrätin GS bzw. MS (Kurzform fürs Zeugnis: StR GS bzw. StR MS).

In Prozentzahlen sind das runde 2 % auf die Ansbacher Zahlen bezogen. Wann 30% erreicht werden, steht noch nicht fest. Man kann  aber fest davon ausgehen, dass wir spätestens am Ende des Jahrhunderts Licht am Ende des Tunnels sehen. Falls nicht: Irgendein Ende wird auf jeden Fall auf uns zukommen.

Weitere Beförderungen nach A13 stehen jährlich an, immer dann, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  1. Lehrer in einem Amt der BesGr. 12+AZ mit dem Beurteilungsprädikat Herausragende Qualität – HQ
  2. Lehrer in einem Amt der BesGr. 12+AZ mit dem Beurteilungsprädikat Besonders Gut – BG und einer Dienstzeit von mindestens 22 Jahren.
    (Anm.: Die Dienstzeit bezieht sich auf den Zeitraum ab der Lebenszeitverbeamtung)

( Anm.: Es sei denn, es werden neue Bedingungen definiert – interessant wäre z.B. die Verlängerung der Dienstzeit auf 25 Jahre, es ist aber auch nicht verboten, auf eine Verkürzung auf 21 Dienstjahre zu hoffen)