GEW Bayern wählt neuen Landesvorstand
Am 19.6.2015 wurde der neuen Landesvorstand der GEW-Bayern gewählt, der bis März 2017 die Geschicke der GEW Bayern lenken wird. In der Pressemitteilung der GEW Bayern v. 22.6.15 heißt es dazu: Weiterlesen
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Am 19.6.2015 wurde der neuen Landesvorstand der GEW-Bayern gewählt, der bis März 2017 die Geschicke der GEW Bayern lenken wird. In der Pressemitteilung der GEW Bayern v. 22.6.15 heißt es dazu: Weiterlesen
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr:
Beförderung der Lehrer der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A 12+AZ (1. Beförderungsamt) auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2014 (KMS v. 12.6.2015): | |
Ergebnis der DB 2014 |
Welche KollegInnen können befördert werden? |
HQ (Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist) |
alle |
BG (Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt) |
alle |
UB (Leistung, die die Anforderungen übersteigt) |
mit dem Durchschnitt aus den in den einzelnen Beurteilungskriterien
mit 2,33 und besser oder mit dem Durchschnitt 2,67 aus den obigen 3 Einzelmerkmalen, wenn zugleich im Kriterium
die Bewertungsstufe „BG“ oder besser erreicht wurde |
Beförderung der Lehrer der Besoldungsgruppe A 12+AZ nach Besoldungsgr. A 13 (2. Beförderungsamt) auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2014 (KMS v. 12.6.2015): | |
Ergebnis der DB 2014 | Welche KollegInnen können befördert werden? Lehrkräfte (1. Beförderungsamt), die die laufbahnrechtliche Mindestdienstzeit von 3 Jahren seit der letzten Beförderung erfüllen: |
HQ (Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist = Stufe 1) |
alle |
BG (Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt = Stufe 2) |
alle |
UB (Leistung, die die Anforderungen übersteigt = Stufe 3) |
mit dem Durchschnitt aus den in den einzelnen Beurteilungskriterien
mit 2,67 und besser oder mit dem Durchschnitt 3,00 aus den obigen 3 Einzelmerkmalen, wenn zugleich im Kriterium
die Bewertungsstufe „BG“ oder besser erreicht wurde |
Bis zum 31.12.2014 konnten Funktionsinhaber an staatlichen Schulen in Bayern (z.B. Rektoren) kein “Sabbatjahr” beantragen. Seit 1.1.2015 gilt eine neue Regelung:
Eine Teilnahme am Freistellungsmodell ist nun möglich, wenn die Freistellung direkt vor dem gesetzlichen Ruhestand oder dem Antragsruhestand (*) erfolgt. Die Antragsfrist 2015 für Beschäftigte an staatlichen Schulen (Funktionsinhaber) war bis 1.2.2015 terminiert. Die Frage der Fristeinhaltung sollte wohlwollend gehandhabt werden.
(Quelle: KMS v. 5.12.2014)
Für die Antragsfrist 2016 muss ein neues KMS abgewartet werden. Wir empfehlen, die KMS ab dem neuen Schuljahr 2015/16 genau zu verfolgen, um keine Fristen und ev. neue Regelungen zu verpassen.
(*) Hinweis zum Antragsruhestand ab 64: Laut KMS vom 2.5.2019 (kultusministerielles Schreiben Bayern) gilt bis auf Weiteres für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen, dass der Antrag auf vorzeitige Ruhestandsversetzung zum Ende des Schulhalbjahres grundsätzlich nicht mehr genehmigt wird, sondern nur zum Schuljahresende.