Kriterien für die Beförderungsämter 2016 an GS und MS und FÖS
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr:
Die Kriterien gelten auch für die Beförderung von Lehrern an Förderschulen in das 1. bzw. 2. Beförderungsamt. Die Beförderungen sollen zum 1.7.2016 erfolgen.
Die übernächste Beförderungsrunde findet am 1. November statt. Die dann gültigen Kriterien liegen noch nicht vor.
Hinweise durch die GEW:
Die Kriterien „Zusammenarbeit“ (2.1.4) und Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft (2.2.2) beim 1. und 2. Beförderungsamt sind besonders kritisch zu sehen. Punkt 2.1.4 kann u.a. zu Anpassung und vorauseilendem Gehorsam führen. Auch notwendige Klärungsprozesse mit Eltern, KollegInnen und auch mit der Schulleitung könnten z.B. als Beweis für eine mangelnde Zusammenarbeit missbraucht werden.
Beim Punkt 2.2.2 empfehlen wir einen vorsichtigen Umgang mit Überlastungsanzeigen. Bei gewissen Schulleitungen ist auch Vorsicht geboten, allzu offen über eigene Krankheiten und Überforderungen im Dienst zu sprechen. Die beurteilende Schulaufsicht und die Schulleitung könnten einem daraus einen Strick drehen.
Für eine Überlastungsanzeige kann im Magazin Auswege eine Checkliste heruntergeladen werden. Im Falle einer Überlastungsanzeige ist es sicher sinnvoll, einen zuständigen (GEW-)Personalrat zu Rate zu ziehen.
Beförderung der Lehrer der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A 12+AZ (1. Beförderungsamt) auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2014 (nach KMS v. 7.4.2016): | |
Ergebnis der DB 2014 |
Welche KollegInnen können befördert werden? |
HQ (Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist) |
alle |
BG (Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt) |
alle |
UB (Leistung, die die Anforderungen übersteigt) |
mit dem Durchschnitt aus den in den einzelnen Beurteilungskriterien
mit 2,67 und besser oder mit dem Durchschnitt 3,00 aus den obigen 3 Einzelmerkmalen, wenn zugleich im Kriterium
die Bewertungsstufe „BG“ oder besser erreicht wurde |
Beförderung der Lehrer der Besoldungsgruppe A 12+AZ nach Besoldungsgr. A 13 (2. Beförderungsamt) auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2014 (nach KMS v. 7.4.2016): | |
Ergebnis der DB 2014 | Welche KollegInnen können befördert werden? Lehrkräfte (1. Beförderungsamt), die die laufbahnrechtliche Mindestdienstzeit von 3 Jahren seit der letzten Beförderung erfüllen und das folgende Prädikat erhalten haben: |
HQ (Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist = Stufe 1) |
alle |
BG (Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt = Stufe 2) |
alle |
UB (Leistung, die die Anforderungen übersteigt = Stufe 3) |
mit dem Durchschnitt aus den in den einzelnen Beurteilungskriterien
mit 2,67 und besser oder mit dem Durchschnitt 3,00 aus den obigen 3 Einzelmerkmalen, wenn zugleich im Kriterium
die Bewertungsstufe „BG“ oder besser erreicht wurde oder mit 3,0, wenn zugleich
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