Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert Umgang mit angestellten Lehrkräften – Schluss mit späten Verträgen und massiv verspäteten Gehaltszahlungen!

Mitteilung: GEW Bayern

Viele in Grund- und Mittelschule angestellten Lehrer*innen erhielten ihre Verträge auch dieses Schuljahr wieder sehr spät, viele arbeiteten Wochen oder gar Monate ohne Gehalt. Auch in diesem Schuljahr wandten sich deswegen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Bildungsgewerkschaft fordert, endlich entsprechende personelle Kapazitäten bei den Bezirksregierungen zu schaffen. Solche Zustände sind unhaltbar!

Vor allem Drittkräfte und befristet angestellte Lehrkräfte sind von der jährlich wiederkehrenden Situation besonders betroffen. Sie kommen zu Schuljahresbeginn in die Schule, beginnen Ihre Arbeit ohne einen gültigen Vertrag und ohne den Lohn zu bekommen. Der Grund: Die zuständigen Bezirksregierungen kommen nicht rechtzeitig nach, alle befristeten Verträge zu bearbeiten. Für die bayerische GEW ein Unding.

Dazu die Sprecherin der Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen, Ruth Brenner: „So mit den Kolleginnen und Kollegen umzugehen ist für uns nicht nachvollziehbar. Für die betroffenen Kolleg*innen ist dieser Zustand der Unsicherheit eine massive Belastung. Wenn das Gehalt dazu noch mehrere Wochen oder gar Monate nicht ausbezahlt wird, wird es für viele Betroffene existentiell bedrohlich.“

In einem reichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland so mit den Lehrkräften umzugehen, kann die GEW nicht nachvollziehen. Der Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft, Anton Salzbrunn fordert das Kultusministerium auf, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten: „Die Staatsregierung muss hier endlich umsteuern und die personellen Ressourcen in den Bezirksregierungen bereitstellen. Wir hoffen sehr, dass mittlerweile alle Beschäftigten ihren Lohn erhalten haben und fordern Verbesserungen, sodass sich das Problem im nächsten Jahr nicht mehr wiederholt.“

Die GEW wird die rechtliche Zulässigkeit dieses Verfahrens prüfen. Für GEW-Mitglieder gilt der gewerkschaftliche Rechtsschutz.


Mitteilung v. 19.11.2018
Anton Salzbrunn
Vorsitzender GEW Bayern
www.gew-bayern.de

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