Fridays for future: Hinweise für Gymnasien zum Umgang mit streikenden SchülerInnen
Uns liegt das Schreiben des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken vor. Aus Sicht des MB ist das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht eine Pflichtverletzung durch die Schüler. Einen Spielraum für Schulleitungen eröffnet in dem Schreiben aber folgender Hinweis hinsichtlich der Konsequenzen:
„Entsprechende Konsequenzen im Sinne von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (BayEUG Art. 86 ff.) liegen im Ermessensspielraum der Schule“