Kinder mit zur Arbeit: Keine fristlose Kündigung
Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Grundsätzlich reicht in einem solchen Fall eine Abmahnung.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 4. September 2019 – 3 Ca 642/19
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 11/2019 – www.dgb.de/einblick