UN-Menschenrechtsausschuss stärkt Rechte von Klimaflüchtlingen

Mitteilung: Amnesty International

Amnesty International spricht von einem wegweisenden Urteil: In einem aufsehenerregenden Asylverfahren hat ein UN-Menschenrechtsgremium jetzt entschieden, dass Regierungen bei der Entscheidung über eine Abschiebung zukünftig auch vom Klimawandel verursachte Menschenrechtsverletzungen berücksichtigen müssen.
    
Vorausgegangen war die Beschwerde eines Mannes aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati, der vom steigenden Meeresspiegel bedroht ist. Ioane Teitiota reichte im Februar 2016 vor dem UN-Menschenrechtsausschuss Klage gegen die neuseeländische Regierung ein, nachdem er 2010 in Neuseeland einen Asylantrag als „Klimaflüchtling“ gestellt hatte, der jedoch von den dortigen Behörden abgelehnt wurde. Ioane Teitiota wurde im September 2015 aus Neuseeland in sein Herkunftsland Kiribati abgeschoben. Anfang Januar 2020 traf der UN-Menschenrechtsausschuss eine Entscheidung in dem Fall. 

„Dieses Urteil schafft einen weltweiten Präzedenzfall“, sagte Kate Schuetze, Expertin für die Pazifik-Region bei Amnesty International. „Es besagt, dass ein Staat gegen seine menschenrechtlichen Verpflichtungen verstößt, wenn er jemanden in ein Land abschiebt, wo das Leben der betroffenen Person – aufgrund der Klimakrise –in Gefahr ist oder ihr eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen.“ 

Ioane Teitiota argumentierte, dass er in seinem Herkunftsland aufgrund der Klimakrise mit Landkonflikten zu kämpfen und nur eingeschränkten Zugang zu Trinkwasser habe. Deswegen sei er gezwungen gewesen, mit seiner Familie nach Neuseeland zu fliehen. Dort hatte er 2010 einen Asylantrag gestellt, nachdem sein Visum ausgelaufen war.

In der Folge wurde sein Asylantrag vom neuseeländischen Immigrations- und Schutzgericht (Immigration and Protection Tribunal), dem Berufungsgericht und dem Obersten Gerichtshof abgelehnt. Daraufhin brachte Ioane Teitiota seinen Fall vor den UN-Menschenrechtsausschuss. Er gab an, dass Neuseeland mit seiner Abschiebung nach Kiribati sein Recht auf Leben nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verletzt habe. 

Zwar befand der Menschenrechtsausschuss jetzt, dass Ioane Teitiotas Abschiebung rechtens war, da sein Leben in Kiribati nicht unmittelbar bedroht sei. Trotzdem erkannte er an, dass der Klimawandel das Recht auf Leben ernsthaft bedroht und Entscheidungsträger_innen dies bei der Prüfung von Asylanträgen berücksichtigen müssen. 

Das Urteil hat Signalwirkung und könnte in der Zukunft den Weg für weitere Ansprüche von Menschen ebnen, wenn „die Auswirkungen des Klimawandels die Rechte von Personen in den Aufnahmestaaten verletzen könnten.“ 

„Die Botschaft ist klar: Die Pazifischen Inseln müssen nicht erst untergegangen sein, bevor die menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Lebens greifen“, sagte Schuetze.  

Das Urteil können Sie hier nachlesen (Englisch).


21.1.2020
Amnesty International Deutschland e. V.
www.amnesty.de