Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert Schutz für Pädagog*innen in der Corona-Krise

Statement der GEW Bayern

Die GEW Bayern unterstützt den Kampf gegen das Corona-Virus und befürwortet viele, aber nicht alle der getroffenen Entscheidungen in Bayern. Das gilt auch für die Änderungen, die jetzt für das am Mittwoch zu verabschiedende neue Bayerische Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) eingebracht wurden. Hier gibt es noch entscheidenden Nachbesserungsbedarf, so in Artikel 6 des BayIfSG.

Es kann z. B. auf keinen Fall angehen, dass Pädagog*innen, deren Partner*in an einer entscheidenden Grunderkrankung leidet, zur Arbeit an einer Corona-Screening-Stelle eingesetzt werden. Das ist eindeutig nicht auf eine erfolgreiche Eindämmung von Krankheitsgeschehen ausgerichtet und verstößt gegen die grundgesetzlich gebotene Abwägung bei der Einschränkung von Grundrechten. Alle Mitbürger*innen müssen sorgfältig darauf achten, dass in der Krise nur solche Einschränkungen vorgenommen werden, die wirklich zwingend notwendig sind.

Der GEW-Vorsitzende Anton Salzbrunn sagte heute in München: „Die GEW fordert alle Behörden und Einrichtungen auf, Beschäftigte an Schulen und Kitas aus Risikogruppen, wie ältere Kolleg*innen und Kolleg*innen mit Vorerkrankungen, von der Tätigkeit in der Notbetreuung auszunehmen.“ Sie haben auch Angehörige, die pflegebedürftig oder in Risikogruppen sind. Hierauf muss entsprechend Rücksicht genommen werden.

Bei den anstehenden kommunalen Stichwahlen am 29. März müssen die Kommunen allerhöchste Sorgfalt darauf verwenden, dass bei der Auszählung jedes zusätzliche Infektionsrisiko für die Wahlhelfer*innen vermieden wird. Sehr ernsthaft zu prüfen ist die Kritik des Bürgermeisters der oberbayerischen Gemeinde Ramerberg in einem Brief an Innenminister Herrmann: Alle staatlichen Ebenen haben für die Wahlhelfer*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen eine Fürsorgepflicht und sollten sie nicht einem unnötigen Gesundheitsrisiko aussetzen. Der Verwaltungschef appelliert an die Staatsregierung, die Durchführung der Stichwahl zu diesem Zeitpunkt noch einmal zu überdenken. Bei der Auszählung gelte das Vier-Augen-Prinzip, so sei ein nötiger Abstand nur schwer einzuhalten.

Auf keinen Fall dürfe sich, so die GEW, ein Vorgehen wie das der Landeshauptstadt München bei der Auszählung der Wahlen vom 15. März wiederholen. Städtische Lehrkräfte erreichte am Samstag vor der Wahl eine Dienstanweisung, mit der sie als Briefwahlvorstand in die Messehallen beordert wurden. Ein GEW-Kollege über die Zustände vor Ort: „Desinfektionsmittel war nicht vorhanden und die Leute standen ohne den vorgegebenen Sicherheitsabstand zusammen.“ Faktisch habe das wie eine „Infektionssschleuder“ gewirkt. Die GEW fordert Kommunen und Freistaat auf, ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten wahrzunehmen und alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen.


25.3.020
Anton Salzbrunn
Vorsitzender
GEW Bayern
www.gew-bayern.de