Auch selbstständige Lehrkräfte brauchen finanzielle Hilfen
Nicht nur freiberufliche Künstlerinnen und Künstler fallen bei den Corona-Hilfen durch alle Raster, sondern auch Selbständige in der Bildung. Darauf wies die GEW Ministerpräsident Markus Söder heute in einem Schreiben hin.
Mitteilung: GEW Bayern
Nicht nur freiberufliche Künstlerinnen und Künstler fallen bei den Corona-Hilfen durch alle Raster, sondern auch Selbständige in der Bildung. Darauf wies die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ministerpräsident Markus Söder heute in einem Schreiben hin.
Im Landtag hatte Söder ein Hilfsprogramm für bayerische Kunstschaffende angekündigt, da es unzumutbar sei sie auf Hartz IV zu verweisen. „Die selbstständigen Lehrkräfte sind indirekt in den meisten Fällen im Auftrag öffentlicher Träger tätig, z.B. der Hochschulen, der kommunalen Volkshochschulen oder der Bundesagentur für Arbeit,“ schrieb GEW-Landesvorsitzender Anton Salzbrunn an den Ministerpräsidenten. Da sie fast immer nur Honorarverträge bekommen, haben sie keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Und da sie meist in fremden Betriebsräumen unterrichten, entfällt bisher auch die Soforthilfe des Bundes und des Freistaates für Soloselbständige.
Im Landtag nannte Söder die Regelung aus Baden-Württemberg als Vorbild. Dort können für Soloselbstständige in allen Berufen 1.180 Euro pro Monat berücksichtigt werden. Da selbstständige Lehrkräfte mit 1000 Euro Einkommen fast 400 Euro für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen, wäre das zwar auch kaum mehr als Arbeitslosengeld II. Aber, so die GEW, für viele eine große Hilfe. Denn „Hartz IV“ ist auch abhängig vom Einkommen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin und trotz erhöhter Grenzen von den Ersparnissen.
Die GEW erwartet, dass die Staatsregierung auch die bayerischen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung und die Lehrbeauftragten an den Hochschulen nicht wieder außen vorlässt.
20.04.2020
Elke Hahn
Landesgeschäftsführerin
GEW Bayern
www.gew-bayern.de