Bildungsgewerkschaft GEW zur Öffnung von Schulen und Kitas in Bayern

Mitteilung: GEW Bayern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern kann die Entscheidung der Staatsregierung, den Schulbeginn bis zum 27. April auszusetzen und Grundschulen sowie Kindertagesstätten bis auf weiteres geschlossen zu lassen, nachvollziehen. Das gibt allen Beteiligten etwas Zeit, bis zur (teilweisen) Wiederöffnung entsprechende Bedingungen zu schaffen.

Die zu einer Risikogruppe gehörenden Lehrer*innen und Schüler*innen müssen besonders berücksichtigt werden, und in den Schulen vor Ort müssen notwendige Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz aller am Schulbetrieb Beteiligten geschaffen werden. „Gerade wenn es um die Gesundheit der Beschäftigten geht, sind die Personalräte unbedingt rechtzeitig einzubeziehen. Es kann nicht angehen, dass die Mitbestimmung hier ausgehebelt wird“ forderte Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW Bayern, heute in München.

Aus Sicht der GEW müssen vor der Öffnung der Schulen unbedingt folgende Punkte geklärt werden:

Beteiligung der Personalvertretungen

  • Bei der Planung der Wiederaufnahme des Schulbetriebes müssen die Personalvertretungen rechtzeitig und umfassend mit ins Boot geholt werden.

Gesundheitsschutz

  • Die Schulleitungen brauchen bei der Planung und der Umsetzung der Schutzmaßnahmen professionelle Beratung und Unterstützung durch die Gesundheitsbehörden.
  • Ein besonderes Problem ist hier, dass die gesetzlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten im Schulbereich auch bisher nicht einmal annähernd umgesetzt wurden. Ein Beispiel dafür sind die fehlenden Betriebsärzt*innen.
  • Es ist zu klären, wer für die Einhaltung der Hygienestandards, Sicherheitsabstände usw. verantwortlich ist. Sind Schulleitungen im Zweifelsfall haftbar? Müssen Sicherheitsleute an den Eingängen oder im Pausenhof eingesetzt werden? Ist eine Lehrkraft verantwortlich zu machen, falls sich Schüler*innen in ihrem Unterricht zu nah kommen und anstecken?
  • Wer übernimmt die Haftung, wenn sich Lehrende und Lernende nachweisbar im schulischen Kontext infiziert haben und hohe Behandlungskosten oder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall auflaufen? Es braucht klare Aussagen und ein Bekenntnis der Arbeitgeber zu ihrer vollumfänglichen Fürsorgeverpflichtung für ihre Beschäftigten und die Schutzbefohlenen.

Förderschulen

  • Sowohl die Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen durch die Schüler*innen, als auch der dort üblicherweise nähere Kontakt zu den Lehrer*innen und die besondere Vulnerabilität der Schüler*innen stellen alle vor große Herausforderungen. Die Beschäftigten an den Förderschulen, die in pflegerischen Bereichen tätig sind, benötigen persönliche Schutzausrüstungen äquivalent zum denen des Personals im Gesundheitswesen (z.B. FFP3-Schutzmasken).

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Lehrkräfte, die zur vom RKI definierten Risikogruppe gehören, dürfen weiterhin nur im Homeoffice eingesetzt werden. Ebenso Lehrkräfte, die mit einer solchen Person im Haushalt leben.
  • Gleichzeitig müssen Lösungen für Schüler*innen gefunden werden, die zur Risikogruppe gehören bzw. mit solchen Personen im Haushalt leben.
  • Die Putz-Zyklen an den Schulen müssen deutlich erhöht und alle relevanten Oberflächen täglich desinfiziert werden.
  • Für alle Personen der Schulgemeinschaft müssen ausreichend Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Seife vorhanden sein.
  • Der Mindestabstand von zwei Metern muss überall eingehalten werden können, in den Klassenzimmern, auf den Fluren, in den Eingangsbereichen und in den Toiletten.
  • Es muss sichergestellt werden, dass sich die Schüler*innen in den Pausen nicht zu nah kommen und vor / nach Unterrichtsbeginn sofort das Haus verlassen.
  • Der Schulweg der Schüler*innen muss ebenfalls so geplant werden, dass die Mindestabstände im ÖPNV bzw. in den Schulbussen eingehalten werden können.
  • Eine gute Belüftung der Klassenzimmer muss sichergestellt werden.
  • Auch in den Lehrer*innenzimmern muss der Mindestabstand gewährleistet sein. Arbeitsmittel wie Kopiergeräte und PCs müssen regelmäßig desinfiziert werden.
  • Für Lehrkräfte mit Kindern bis 12 Jahren und besonders für Alleinerziehende müssen Möglichkeiten der Notbetreuung organisiert werden.

Martina Borgendale, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Bayern, unterstreicht: „Bildung ist ein hohes Gut, Gesundheit ein noch höheres. Auf keinen Fall darf mit dem Unterricht begonnen werden, bevor die Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet ist“.


16.4.2020
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

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