Geringverdiener sind doppelte Verlierer der Corona-Krise

Mitteilung: IZA – Institut zur Zukunft der Arbeit

Homeoffice bei vollem Gehalt ist nicht für alle Erwerbstätigen in der Corona-Krise eine Option. Während hochqualifizierte Arbeitnehmer mehr Zeit im Homeoffice verbringen, sind Beschäftigte mit niedrigerem Bildungsabschluss eher zu Stundenreduzierungen gezwungen oder laufen Gefahr, ihren Job ganz zu verlieren.

Das geht aus aktuellen Daten des COVID Impact Lab hervor, einem Forschungsprojekt des Exzellenzclusters ECONtribute an der Universität Bonn in Kooperation mit dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA). Rund 5.550 Personen in den Niederlanden waren dafür vom 20. bis zum 31. März 2020 befragt worden. … weiter


Quelle:
www.idw-online.de
www.iza.org

 

Der Lehrerkalender

Ein Testbericht über „Paukersliebling“

von Günther Schmidt-Falck

Paukersliebling“ lernte ich erst kennen, als bei mir ein Testexemplar auf dem Schreibtisch landete. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Der Kalender trägt seinen Namen zu recht.

Beim ersten Durchblättern fiel mir der leinenartige Umschlag des A5-Kalenders auf. Fasst sich gut an, dachte ich mir. Stabil gemacht. Schaut nach Leinen aus, und fasst sich wie Kunststoff an. Und weil ich es nach unzähligen Tests von Lehrerkalendern und Schulplanern nicht lassen kann, kratzte ich zuerst mit dem Fingernagel, dann mit der Hülse des Kugelschreibers, mit der Schere und zum Schluss mit dem Brieföffner an einigen Stellen auf dem Umschlag herum.

Test bestanden? …weiter


Alle Lehrerkalender- und Timer-Testberichte ansehen, die bisher im Magazin Auswege erschienen sind

 

GEW, VBE und BER: „Wirksamer Gesundheits- und Infektionsschutz Leitlinie für schrittweise Öffnung der Schulen

Organisationen appellieren gemeinsam an Bildungsminister

„Der Gesundheits- und Infektionsschutz der Lehrenden und der Lernenden muss im Zentrum aller Entscheidungen stehen, wenn die Schulen wieder schrittweise öffnen.“ Diesen Appell richteten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), die beiden größten Lehrkräftegewerkschaften in Deutschland, gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) an alle Bildungsministerinnen und Bildungsminister im Vorfeld ihrer Abstimmungen am heutigen Montag. Statt eines Wettbewerbs, wer zuerst öffnet, müssten die Vorschläge des Robert-Koch-Instituts (RKI) den verbindlichen Rahmen setzen. Die Schulen bräuchten einen klaren Rahmen, innerhalb dessen nach den Möglichkeiten vor Ort entschieden werde. Dafür seien die Expertise der Beschäftigten und die Interessen der Eltern einzubeziehen. Vor Ort müsse eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Vor der Öffnung müssten Gesundheitsschutz, Pädagogik und Organisation des Schulweges abgestimmt werden. Weiterlesen

Tschernobyl brennt – 34 Jahre nach dem Supergau

Stellungnahme: IPPNW

An diesem Sonntag, den 26. April, jährt sich der Super-GAU von Tschernobyl zum 34. Mal. Seit nunmehr drei Wochen, lodern nur wenige Kilometer entfernt von den Reaktorgebäuden schwere Waldbrände. Die IPPNW fordert anlässlich des Jahrestages der Atomkatastrophe den baldmöglichsten Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland und eine weltweite Energiewende. Weiterlesen

Schulen im Digitalen Wandel

Interview mit Informatikerin Dr. Bernadette Spieler

Bericht und Interview: Universität Hildesheim

Die Informatikerin Dr. Bernadette Spieler entwickelt derzeit mehrere Angebote im Bereich der Digitalisierung an Schulen. Im Arbeitskreis „Schulen im Digitalen Wandel“ bietet die Wissenschaftlerin Online-Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer an.

In einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 7. Mai 2020 können Lehrerinnen und Lehrer aktuelle Fragen zum Thema Online-Lehre stellen. Im Juni 2020 folgt eine Fortbildungsreihe zum Thema „Lehren und lernen mit digitalen Medien“. … weiter


Quelle: www.uni-hildesheim.de

 

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 21: Das Quaken der Frösche im Teich

Tagebuch

 

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 21

Das Quaken der Frösche im Teich

„Er glich dem Blatt,
das ein Knabe mit der Rute
vom Zweig herunterschlägt,
weil es ihm als Vereinzeltes auffällt.“
(Robert Walser)

Ich sitze auf meinem angestammten Baumstamm und lese. Vor mir gründeln nun zwei Schwäne. Die Jungen scheinen geschlüpft und die Schwanenmutter, vom Brüten befreit, kann sich endlich wieder bewegen und selbst versorgen. Wie auf ein geheimes Signal hin fangen plötzlich die Frösche an zu quaken, alle auf einmal. Sie veranstalten ein unglaubliches Konzert. Ebenso unvermittelt, wie es begonnen hat, hört es auch wieder auf, und es ist danach plötzlich umso stiller.

Wann bekommen die Küken den ersten Schwimmunterricht? Mitunter transportieren Schwanenmütter ihre Jungen zunächst eine Weile auf ihrem Rücken, um sie an das neue Element zu gewöhnen. … weiter

Tagebuch oben links: Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay
Bild von wbsdf auf Pixabay


Alle bisherigen Texte von Götz Eisenberg im Magazin Auswege

Alle aktuellen Texte von Götz Eisenberg im GEW-AN Magazin

 

Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

Mitteilung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel

Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören wird in Hessen einstweilen außer Vollzug gesetzt.

Mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.

Ein entsprechender Eilantrag hatte Erfolg, soweit er sich gegen die Regelungen in § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) der nachfolgend bezeichneten Verordnung (Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16. April 2020) über den Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der oben genannten Schulen richtete.

Die Antragstellerin, eine Schülerin aus Frankfurt am Main, begehrte den Erlass einer sog. einstweiligen Anordnung in einem Normenkontrollverfahren, indem sie sich direkt gegen die zuvor genannte Verordnung wendete. Antragsgegner ist das Land Hessen, vertreten durch die Staatskanzlei.

Die streitige Regelung lautet:
㤠3
(1) Es wird allgemein angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 3. Mai 2020 fernbleiben müssen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt. Satz 1 und 2 gelten nicht
1. für die Abnahme von Prüfungsleistungen,
2. ab dem 27. April 2020 für die Schülerinnen und Schüler
a) der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit
den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören,
…“.

Am 20. April 2020 hat die Schülerin deshalb einstweiligen Rechtsschutz gegen die o. g. Regelung beantragt. Sie macht geltend, für die angegriffenen Regelungen der Verordnung fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Die Anordnung des Schulbesuchs für Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe in Grundschulen begründe für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem Eilantrag überwiegend stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die Anordnung in § 3 Abs. 1 Nr. 2a) der genannten Verordnung, die für die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe eine Präsenzschulpflicht ab dem 27. April 2020 bewirke, verstoße bei einer im Eilverfahren allein möglichen, aber auch ausreichenden sog. summarischen Prüfung nach dem Erkenntnisstand des Senats im Zeitpunkt seiner Entscheidung gegen höherrangiges Recht. Denn die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art 3 Abs. 1 GG auf Gleichbehandlung verletzt. So seien mit Ausnahme der Viertklässler sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.

Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N

Ein Abdruck des umfangreich begründeten Beschlusses kann per Mail angefordert werden unter:
Entscheidungen [aet] vgh-kassel.justiz.hessen [Punkt] de


24.4.2020
VGH Kassel
www.verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de

„Hygiene und Abstandsregeln unbedingt einhalten!“

Bildungsgewerkschaft GEW zu neuem Papier des Robert-Koch-Instituts

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht in den Vorschlägen des Robert-Koch-Instituts (RKI), Bildungseinrichtungen wieder zu öffnen, hilfreiche Leitlinien für Bund, Länder, Kommunen und Träger der Bildungseinrichtungen. Das neue RKI-Papier bestätige die GEW-Forderung nach „Gesundheit first“, wenn Kitas und Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. „Um die Interessen der Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler, die Notwendigkeit der Hygiene in den Gebäuden und auf dem Schulweg abzustimmen, ist eine enorme Planung zwischen Land, Kommunen, Trägern, Schulen und Kitas nötig. Insbesondere weil parallel der Fernunterricht läuft und Prüfungen abgenommen werden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M. „Dafür braucht es realistische Vorlaufzeiten.“ Weiterlesen

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