Beförderungskriterien der LehrerInnen an Grund- oder Mittelschulen ab November 2020
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!
Quelle: KMS III.5-BP 7010.1/18/11 v. 2.10.2020
Beförderung der Lehrer der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A12+AZ (1. Beförderungsamt) auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2018 – ab 1.11.2020 |
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Ergebnis der DB 2018 |
Welche KollegInnen können befördert werden? |
HQ BG |
alle |
UB (Leistung, die die Anforderungen übersteigt = Stufe 3) |
nur mit dem Durchschnitt aus den erreichten Bewertungsstufen in den einzelnen Beurteilungskriterien
von mindestens [1] 3,00 und zugleich
oder
oder
[1] UB-Fälle mit Durchschnitt 2,67 und besser können alle befördert werden, ohne dass zusätzliche Kriterien erfüllt sein müssen. |
Beförderung der Lehrer der Besoldungsgruppe A 12+AZ nach Besoldungsgr. A13 (2. Beförderungsamt) auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2018 – ab 1.11.2020 Die aufgeführten Voraussetzungen gelten auch für GS- und MS-Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt an Förderschulen |
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Ergebnis der DB 2018 | Welche KollegInnen können befördert werden? Lehrkräfte mit dem 1. Beförderungsamt, die in der dienstlichen Beurteilung 2018 bereits als Lehrkräfte mit A12+AZ beurteilt wurden und die die laufbahnrechtliche Mindestdienstzeit von 3 Jahren seit der letzten Beförderung erfüllen und das folgende Prädikat erhalten haben: |
HQ BG |
alle |
UB (Leistung, die die Anforderungen übersteigt = Stufe 3) |
nur mit dem Durchschnitt aus den Bewertungen in den einzelnen Beurteilungskriterien
von mindestens [2] 3,00 und zugleich im Kriterium
oder
oder
[2] UB-Fälle mit Durchschnitt 2,67 und besser können alle befördert werden, ohne dass zusätzliche Kriterien erfüllt sein müssen. |