GEW Bayern fordert weiterhin Verbandsklagerecht und reicht Beschwerde ein

Mitteilung: GEW Bayern

Nachdem das Verwaltungsgericht München vergangene Woche die Klage- und Antragsbefugnis der DGB-Gewerkschaft GEW abgelehnt hat, hat die Bildungsgewerkschaft nun beschlossen gegen diese Ablehnung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einzureichen. Gerade jetzt ist ein Verbandsklagerecht aus Sicht der GEW notwendiger denn je.

Die Position der GEW ist klar: In einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite muss eine Gewerkschaft die Möglichkeit haben sich effektiv für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder einzusetzen. Deshalb muss der Antrag der GEW, gemäß den Empfehlungen des RKI auch an Schulen einen Mindestabstand von 1,5 m bei einem Inzidenzwert größer 50 zu ermöglichen, zugelassen werden! Daher wird die Bildungsgewerkschaft GEW die Ablehnung des Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren und hat den Fachanwalt Rainer Roth beauftragt Beschwerde gegen die Ablehnung einzulegen.

Dazu Martina Borgendale, stellevertretende Landesvorsitzende: „Wir kämpfen weiter für den notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Kolleg*innen und gleichzeitig für ein Verbandsklagerecht. Der Schritt zum BayVGH ist nur folgerichtig. Auf halber Strecke aufzugeben, ist für uns keine Option!“

Die GEW geht davon aus, dass noch vor Weihnachten die nächste Instanz angerufen wird und hofft auf eine schnelle Entscheidung. Der Schutz von Schüler*innen und Lehrkräften hat oberste Priorität und muss gewährleistet sein.


7.12.2020
GEW Landesverband Bayern
www.gew-bayern.de


siehe dazu auch:

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Bildungsgewerkschaft GEW zieht gegen Freistaat Bayern und Stadt München vor Gericht

 

 

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