Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile umgesetzt

Die GEW Bayern informiert über die neuen Orts- und Familienzuschläge:

Seit dem 01.04.2023 ersetzt der neue Orts- und Familienzuschlag die bisherigen Familienzuschläge für Beamtinnen und Beamte. Notwendig geworden war die Neuausrichtung aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in 2020.

Das Flugblatt kann man gut im L-Zimmer aufhängen oder auslegen. Wer gedruckte Exemplare braucht, möge sich bitte melden. Alle anderen können den Link oder die pdf-Datei weiterleiten.

Hier kann man die pdf-Datei herunterladen. Bitte zum besseren Lesen und/oder Downloaden anklicken:

 

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