Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile umgesetzt
Die GEW Bayern informiert über die neuen Orts- und Familienzuschläge:
Seit dem 01.04.2023 ersetzt der neue Orts- und Familienzuschlag die bisherigen Familienzuschläge für Beamtinnen und Beamte. Notwendig geworden war die Neuausrichtung aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in 2020.
Das Flugblatt kann man gut im L-Zimmer aufhängen oder auslegen. Wer gedruckte Exemplare braucht, möge sich bitte melden. Alle anderen können den Link oder die pdf-Datei weiterleiten.
Hier kann man die pdf-Datei herunterladen. Bitte zum besseren Lesen und/oder Downloaden anklicken: