Wie Eltern wissenschaftliches Denken von Kindern prägen

Studie weist erstmals langfristigen Einfluss außerhalb der Schule nach

Bericht: Universität Vechta

Die Förderung des wissenschaftlichen Denkens von Kindern wurde bislang vor allem den Bildungseinrichtungen zugeschrieben. Jetzt zeigt eine Studie erstmals, wie stark Eltern das wissenschaftliche Denken ihrer Kinder beeinflussen. 
Federführender Autor der Studie ist Christopher Osterhaus, Juniorprofessor für Entwicklungspsychologie im Handlungsfeld Schule an der Universität Vechta. Er spricht von wegweisenden Ergebnissen zur Denkfähigkeit von Grundschulkindern, die hilfreich für die Bildung in und außerhalb der Schule seien. Die Studie ist in der renommierten ZeitschriftDevelopmental Science erschienen. … weiter

Das ausführliche Interview mit Prof. Osterhaus finden Sie auf Wissenschaft-im-Norden.de


Quelle:
www.idw-online.de
www.uni-vechta.de

 

Wenn Smartphones ans Lernen erinnern

Bericht: DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation

Bewirken Erinnerungen per Smartphone, dass Schüler*innen sich regelmäßig mit einem Lernstoff auseinandersetzen? Dieser Frage sind Forschende des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation nachgegangen. Ihr Fazit: Einfache Erinnerungen wie Push-Meldungen haben eher negative Effekte auf die Lernzeiten. Zwar würden Schüler*innen an den Tagen, an denen sie erinnert werden, häufiger lernen als an Tagen ohne Erinnerung. Insgesamt jedoch lernte eine Kontrollgruppe, die nie erinnert wurde, an mehr Tagen. Die Studie wurde in der Zeitschrift „Science of Learning“ vorgestellt und ist frei verfügbar. … weiter


Quelle:www.dipf.de
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Beratungsmöglichkeiten für Spätentschlossene

Information der Technischen Universität Chemnitz:

TU Chemnitz bietet neben einer Hotline noch weitere Informationsmöglichkeiten – Bewerbungen für ein Studium sind online möglich

Im Oktober beginnt an der Technischen Universität Chemnitz (TUC) das Wintersemester 2024/25. Studieninteressierte, die ein Studium an der TUC anstreben und dazu noch Fragen haben, können montags bis freitags jeweils von 12:30 bis 15:00 Uhr die Hotline 0371 531-33333 anrufen. Das Beratungsteam informiert zu Studienvoraussetzungen, zu Bewerbungs- und Zulassungsfristen, zum gesamten Immatrikulationsprozess sowie zum Start ins Studium. In die zulassungsfreien Studiengänge der TUC kann man sich bis zum 20. September 2024 über das Bewerbungsportal der TU Chemnitz (https://campus.tu-chemnitz.de) einschreiben.

Wer noch nicht weiß, ob und was er studieren möchte, kann sich am 29. August sowie am 5. und 12. September 2024, jeweils von 15:00 bis 16:30 Uhr, bei der Zentralen Studienberatung der TUC online zu allen zulassungsfreien Studiengängen der TUC sowie zum Ablauf des Studiums beraten lassen. Studienbewerberinnen und -bewerbern, die in ihrem Wunschstudiengang keine Zulassung erhalten haben, werden Alternativen aufgezeigt. Weitere Informationen sowie den Link zu den Online-Veranstaltungen finden Interessierte unter
https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/zsb/veranstaltungen.php

Wer sich umfassend über das Chemnitzer Studium informieren möchte, sollte die Landingpage „Studieren in Chemnitz“ (www.studium-in-chemnitz.de) ansteuern. Dieses Webportal soll neugierig machen auf die TUC und Studieninteressierte auf ihrem Weg ins Studium begleiten und beim Studienstart bestmöglich unterstützen. Detaillierte Informationen zu den insgesamt 35 Bachelor-, 60 Master- und zwei Diplomstudiengängen sowie zu drei Studienangeboten am Zentrum für Lehrerbildung der TUC gibt es auch online: https://mytuc.org/studiengaenge.

Weitere Informationen erteilt die Zentrale Studienberatung der TUC, Telefon 0371 531-55555, E-Mail ed.zt1742823289inmeh1742823289c-ut@1742823289gnuta1742823289rebne1742823289iduts1742823289, sowie zu den Sprechzeiten am Montag, Dienstag und Donnerstag: www.tu-chemnitz.de/studentenservice/zsb/kontakt.php.

 

Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Bundesverfassungsgericht Pressestelle:

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist. Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen
ergangen.


30.7.2024
Bundesverfassungsgericht
www.bundesverfassungsgericht.de

 

Diese Rechte haben Auszubildende

DGB-Jugend zum Ausbildungsstart

Es geht los! Das neue Ausbildungsjahr beginnt für viele Jugendliche im August und September. Doch ob Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte und Pflichten gelten eigentlich während der Ausbildung? „Du beginnst jetzt deine Ausbildung? Dann solltest du dich auf jeden Fall jetzt schon mit deinen Rechten und Pflichten beschäftigen“, sagt DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker. „Falls es Unklarheiten oder Bedenken gibt, kannst du einfach bei der Gewerkschaft vor Ort nachfragen oder bei ‚Dr. Azubi‘, unserem kostenlosen Online-Beratungstool“.

 

An www.doktor-azubi.de können sich Auszubildende anonym mit ihren Problemen in der Ausbildung wenden, geantwortet wird innerhalb kurzer Zeit. Unterstützung gibt es für die neuen Auszubildenden auch bei den Gewerkschaften. Weiterlesen

Nachhaltig und digital: Wir haben es in der Hand

Studie über nachhaltige Nutzung von Smartphones / Prof. Dr. Mario Birkholz von der TU Berlin gibt im Interview Tipps für Smartphonebesitzer*innen und hat Vorschläge für die Politik

Eine Studie über die nachhaltige Nutzung von Smartphones, veröffentlicht in der Zeitschrift Sustainable Development, kommt zu unerwarteten Ergebnissen. Die Untersuchung zeigt, dass der Energieverbrauch der Smartphones selbst vergleichsweise gering ist, während der Großteil der Energie für mobile Datenübertragung und Speicherungen in globalen Datenzentren aufgewendet wird. „Der Energiebedarf steigt mit der Menge der gesammelten Daten“, erklärt Studienleiter Prof. Dr. Mario Birkholz im Interview. Weiterlesen

„RKI-Protokolle vollständig veröffentlicht“

Unter dieser Überschrift erschien am 23.7.2024 im Online-Magazin „Multipolar“ ein weiterer Artikel über die Robert-Koch-Institut-Protokolle. Im Vorspann zum Artikel heißt es:

Dokumente von Whistleblower aus dem Robert Koch-Institut an freie Journalistin übergeben / RKI „missbilligt“ Veröffentlichung / Protokolle: Keine „Pandemie der Ungeimpften“ – Pfizer forderte Booster-Spritzen

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Neuer Quereinstiegsmaster für das Lehramt in Physik und Informatik startet zum Wintersemester

Für die Schulfächer Physik und Informatik gibt es eine hohe Nachfrage nach qualifiziertem Lehrpersonal. Die Universität des Saarlandes bietet daher ab diesem Wintersemester einen Quereinstiegsmaster Lehramt an, der sich an Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen mit Schwerpunkt in Informatik oder Physik richtet. Sie können sich damit in einem der beiden Fächer auf den Schuldienst an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen vorbereiten. Nach dem Masterabschluss und anschließendem Referendariat werden sie entsprechend auch nur eines der beiden Fächer unterrichten. Weiterlesen

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