GEW und ver.di: Wir begrüßen den Landtagsbeschluss für die bessere Bezahlung der HFL!

Mitteilung: GEW

Der Landtag hat am 16.07.24 beschlossen, dass eine bessere Bezahlung der Heilpädagogischen Förderlehrkräfte (HFL) dringend geboten ist und fordert, dass sich die Staatsregierung intensiv dafür einsetzt.

Ein Bündnis aus den Initiatoren der „Petition zur Aufwertung der Heilpädagogischen Förderlehrkräfte (HFL)“ und den Gewerkschaften GEW und ver.di fordert seit langem eine bessere Eingruppierung der HFL im Tarifvertrag der Länder. Die Gewerkschaften verhandeln die Eingruppierung der HFL mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der das Finanzministerium Bayerns den Freistaat als Arbeitgeber vertritt. Die GEW richtete am 23.04.2024 ein Schreiben an die TdL, in dem eine bessere Eingruppierung gefordert und auch die Dringlichkeit in der Sache nochmals begründet wurde. Dieses Schreiben unterstützen die Landtagsfraktionen der CSU, Freien Wähler und SPD ausdrücklich in ihrem gemeinsamen Antrag. Der Landtag beschloss diesen nun unter Zustimmung der Grünen mit großer Mehrheit.

Damit besteht für das Bündnis die Hoffnung, dass der Arbeitgeberverband seine Jahre andauernde Blockadehaltung endlich aufgibt und in einen Verhandlungsprozess zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Lehrkräfte einsteigt.

„Wir begrüßen diesen Beschluss (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000002500/0000002544.pdf) außerordentlich. Er zeigt, dass der Landtag das Anliegen der HFL ernst nimmt. Das Finanzministerium hat sich dem Thema bereits gewidmet und es in die TdL eingebracht. Die TdL diskutiert noch. Wir sind uns sicher, dass der Landtagsbeschluss der Sache sehr hilft und die Tarifgemeinschaft der Länder nun erkennt, wie wichtig die überfällige Korrektur der Eingruppierung ist“, fasst Florian Kohl, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW, zusammen.

Claudia Kränzlein, Sprecherin der Petition, ergänzt: „Es ist nun klar, dass sich das Finanzministerium intensiv um die Sache kümmern muss. Es muss die anderen Mitgliedsländer der TdL überzeugen, endlich etwas für die Beschäftigten zu tun. Die TdL darf die Sache nicht verschieben, ich erwarte eine baldige Lösung. Die Kolleginnen und Kollegen, die schon seit Jahrzehnten im Förderschuldienst tätig sind und in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, sollten als Zeichen der Wertschätzung unbedingt auch noch davon profitieren können.“

Christiane Glas-Kinateder von ver.di verdeutlicht: „Der Landtag unterstützt nunmehr das Anliegen einer besseren Eingruppierung der HFL. Nach einem langen Prozess der Aufklärung, der Gespräche und Verdeutlichung der zutiefst ungerechten Eingruppierungssituation der Heilpädagogischen Förderlehrer herrscht nun Einigkeit über den Handlungsbedarf – zumindest auf bayerischer Ebene. Damit sollte ausgeschlossen sein, dass sich die Tarifgemeinschaft der Länder auf ein Erkenntnisproblem berufen kann. Verweigert sich die TdL dennoch einer Verbesserung der Eingruppierung für HFL, dann stellt sie sich bewusst gegen die berechtigten Ansprüche der betroffenen Beschäftigten.“ 

Martina Borgendale, Landesvorsitzende der GEW Bayern, betont: „Die TdL muss endlich außerhalb der großen Tarifrunden zum Entgelt, die nur alle paar Jahre stattfinden, solche klaren Baustellen im Tarifwerk mit uns bearbeiten. Die GEW ist jederzeit für Gespräche offen und hat eine ganze Liste von Problemen, deren Lösung auch im Interesse der Arbeitgeber liegt. Wenn Beschäftigte nach einer Weiterbildung mit höherer Qualifikation am Ende weniger in der Tasche haben, dann ist der dringende Handlungsbedarf offensichtlich. Schon jetzt findet der Freistaat zunehmend weniger Fachkräfte für das Arbeitsfeld. Mit dem Rückenwind aus Bayern sind wir zuversichtlich, dass die TdL mit uns die Baustellen beseitigen wird.“

Zum Hintergrund:
Die Heilpädagogischen Förderlehrkräfte sind ausgebildete Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen, aber auch Heilpädagog*innen. Nach einer zweijährigen berufsbegleitenden, staatlich organisierten Zusatzausbildung arbeiten sie als Heilpädagogische Förderlehrkräfte in Förderschulen, schulvorbereitenden Einrichtungen, mobilen sonderpädagogischen Hilfen oder mobilen sonderpädagogischen Diensten. Sie sind bestens und hoch spezialisiert ausgebildet und verknüpfen Heilpädagogik mit Unterrichtsgestaltung. Sie arbeiten eng mit den Sonderpädagog*innen an Förderschulen zusammen und gestalten eigenständig Unterricht.

Verglichen mit der Bezahlung der Berufsgruppen, aus denen sie kommen, ist die Vergütung der HFL nicht attraktiv, sie verdienen nach höherer Qualifikation weniger. So verdient ein*e Erzieher*in in der Tätigkeit mit Kindern mit Integrationsbedarf in außerschulischen Einrichtungen deutlich mehr. Hinzu kommt noch, dass viele Träger den für diese Gruppe inzwischen deutlich besseren Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen anwenden (TVöD), nicht den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der an Bayerns Schulen für angestellte Lehrkräfte gilt.
Verglichen mit anderen Lehrkräften sind Heilpädagogische Förderlehrkräfte am unteren Ende der Einkommensskala.
Auch die 2023 eingeführte Berufsgruppe der „Fachlehrkräfte für Sonderpädagogik“ wird in Relation zu anderen Lehrkräften unterbezahlt: https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/gew-bayern-wir-begruessen-den-fachlehrer-sonderpaedagogik-aber-das-bestehende-personal-darf-nicht-im-regen-stehen-gelassen-werden. Dennoch ist die Besoldung als Fachlehrkraft besser als die Vergütung der HFL. Die Aufwertung des Berufsbildes durch eine künftige Ausbildung an einem Staatsinstitut mit der Möglichkeit der Verbeamtung erbringt deutliche materielle Verbesserungen (Besoldung in A10) sowie längst überfällige Anerkennung. Die angestellten, also nicht verbeamteten, Fachlehrkräfte werden, wie die meisten angestellten Lehrkräfte, aber deutlich geringer entlohnt. Es gibt im Grunde keine Verbesserung, sie verdienen wie die HFL ein Entgelt nach EG 9b. Die GEW fordert seit Jahren wirkliche Paralleltabellen, so dass beispielsweise die Besoldung in A10 für verbeamtete Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen auch der E10 für Angestellte entsprechen müsste. Derzeit gilt die EG9b für die Angestellten.


24.7.2024
GEW Bayern
www.gew-bayern.de