GEW Bayern unterstützt Antrag der Landtagsopposition: Gesetzentwurf zu Sprachstandserhebungen muss zurückgezogen werden

Mitteilung: GEW Bayern

Der bayerische Ministerpräsident versucht aktuell des Öfteren selbst in die Schul- und Bildungspolitik einzugreifen. Manchmal sogar bis in Details gehend. So entstand völlig übereilt ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zu „verbindlichen“ Sprachtests vor der Einschulung. Der Entwurf wurde schnell in den Landtag eingebracht und soll bereits zu Beginn des kommenden Jahres in die Praxis umgesetzt werden. Diesen Donnerstag wird der Gesetzentwurf im Sozialausschuss des Landtags beraten.

Aus diesem Anlass sagt Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzende der GEW Bayern heute in München:
„Es ist absurd und viel zu überhastet, dass man jetzt ein Gesetz verabschieden möchte, mit dem man bereits Anfang 2025 die Sprache kleiner Kinder testen will, obwohl das Testverfahren noch nicht einmal entwickelt und evaluiert wurde. So kann man nicht vorgehen, das lässt jede Professionalität vermissen. Es gibt genug etablierte Verfahren zur Sprachstandserhebung, die in der Kita ja bereits Anwendung finden. Wir haben in den Kitas kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Personalproblem. Es fehlt an allen Ecken und Enden qualifiziertes Fachpersonal, um die Kinder entsprechend zu fördern. Dieser Gesetzesentwurf muss zurückgezogen werden!“

Die GEW Bayern hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf bereits fachlich detailliert ihre Ablehnung begründet. Hilger Uhlenbrock, Sprecher der Landesfachgruppe Sozialpädagogische Berufe und Landesvorstandsmitglied stellt klar:
„Man will mit diesem Gesetz die Kinder „erwischen“, die eben keine Kita besuchen, weil klar ist, dass das darauffolgende Schulsystem mit Heterogenität nicht umgehen kann. Selektion statt Inklusion, das ist der Tenor. Aus welchen Gründen die Kinder keine Kita besuchen, fragt man sich nicht. Vielleicht liegt es auch daran, dass in Bayern 70.000 Kitaplätze fehlen? Anstatt jetzt Symbolpolitik zu betreiben, sollte man sich schnellstmöglich darum kümmern, dass die Erfassungssysteme wie beispielweise die U-Untersuchungen funktionieren und Familien möglichst frühzeitig notwendige Unterstützungen bekommen, das Recht auf den Kitaplatz auch realisierbar wird und Kitas frühkindliche Bildungsstätten mit attraktiven Arbeitsbedingungen werden – denn das sind sie derzeit nicht.“

Die SPD-Fraktion im Landtag schreibt in einem Dringlichkeitsantrag zum Sozialausschuss: „Es ist dringend erforderlich, den Gesetzentwurf zurückzuziehen“. So müsse die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern ausgebaut und gestärkt werden und nicht stattdessen Bußgelder angedroht werden. Die GEW Bayern unterstützt diesen Antrag.


6.11.2024
GEW Bayern
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