GEW: „Erfolg gegen Vorgriffsstunden-Regelung“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema „Vorgriffsstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt“

Mitteilung: GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den Erfolg der GEW Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das die Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in dem Bundesland für unwirksam erklärt hat. „Nun muss die Landesregierung schnellstmöglich mit dem Lehrerhauptpersonalrat und der GEW Sachsen-Anhalt verhandeln, wie mit den bereits geleisteten Vorgriffsstunden und den für den Rest des Schuljahres in den Stundenplänen eingeplanten Vorgriffsstunden zu verfahren ist. Die GEW ist gesprächsbereit“, sagte Annett Lindner, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, am Donnerstag in Frankfurt a.M. 

Zugleich kritisierte Lindner die Auffassung des Gerichts, es handle sich bei einer Vorgriffsstunde nur um eine Verlagerung der Arbeitszeit, nicht um deren Erhöhung oder um Mehrarbeit. Ohne eine echte Erfassung der gesamten Arbeitszeit blieben solche Aussagen reine Spekulation. „Mehr Unterricht bedeutet nach Erfahrung aller Praktiker automatisch auch mehr Arbeit, wenn der Arbeitgeber und Dienstherr nicht gleichzeitig andere Aufgaben streicht“, betonte das GEW-Vorstandsmitglied. „Nun werden wir uns die Urteilsgründe genau anschauen, um die Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern in der Zukunft vor weiteren rechtswidrigen Verordnungen und zugleich vor weiterer Überlastung zu schützen. Für konstruktive Gespräche zur Bewältigung des Lehrkräftemangels steht die GEW als Vertreterin der Lehrkräfte gerne zur Verfügung.“
 
Info: Am 4. September wurde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Verfahren der GEW Sachsen-Anhalt verhandelt, in dem es um sogenannte Vorgriffsstunden geht – eine Regelung, nach der Lehrkräfte im März 2023 verpflichtet wurden, wöchentlich eine Unterrichtsstunde mehr zu unterrichten. Diese mehr gearbeiteten Stunden können sich die Lehrkräfte entweder auszahlen lassen oder zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens ab dem Schuljahr 2033/34, wieder abfeiern. Die geplanten Regelungen zum zeitlichen Ausgleich wurden allerdings erst Ende August 2025, weit nach Inkrafttreten der Vorgriffsstunden-Regelung, veröffentlicht. Sie sind bis heute nicht offiziell beschlossen. Aufgrund des auch in anderen Bundesländern existierenden Lehrkräftemangels wurde der Ausgang des Verfahrens bundesweit mit Spannung erwartet. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.


4.9.2025
GEW Hauptvorstand
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