GEW-Leitfaden zu Abschiebungen aus Schulen

Mitteilung: GEW Bayern

Martina Borgendale, Vorsitzende, und Bernhard Baudler, politischer Sekretär,  schrieben am 11.9.2025:

Die GEW Bayern veröffentlicht heute ihren aktualisierten Leitfaden zu Abschiebungen von Schüler*innen und Auszubildenden. Er liefert hilfreiche, rechtliche Informationen für alle Beschäftigten in Bildung und Ausbildung.

2017 hat die GEW nach den Protesten gegen die versuchte Abschiebung eines Schülers in Nürnberg ihren Leitfaden zu Abschiebungen von dem sehr erfahrenen Münchner Juristen Hubert Heinhold erstellen lassen.

Herr Heinhold hat den Leitfaden jetzt zu Rechtslage und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

Es war an der Zeit, den Leitfaden aktualisiert wieder herauszugeben. Die Absicht der Regierung, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, wird wieder verstärkt dazu führen, dass die Polizei junge Menschen auch aus Schulen und Betrieben zur Abschiebung holt.

Überdeutlich werden die Vorhaben der Regierung schon angesichts der Planung, für den Flughafen München ein neues „Rückführungsterminal“ zu bauen, für bis zu 100 Menschen, die pro Tag über den Flughafen abgeschoben werden sollen.

Die Verunsicherung bei Lehrkräften, Schulleitungen und anderen Mitarbeiter*innen über ihren Handlungsspielraum angesichts einer drohenden Abschiebung ist groß. Was können sie in dieser Situation tun, wenn sie die Abschiebung nicht aktiv unterstützen wollen?

Mit dem Leitfaden möchten wir allen Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bildungseinrichtungen sowie auch den Ausbilder*innen in Betrieben, die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Eine wichtige Aussage im Leitfaden: Wenn Ausländerbehörden oder Polizei nach der Anwesenheit eine*r Schüler*in fragen, müssen Schulleitung oder Lehrkräfte keine Auskunft darüber geben.
„Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen“ sind von einer Pflicht zur Weitergabe dieser Daten ausdrücklich ausgenommen, so das Aufenthaltsgesetz des Bundes.

Bildungseinrichtungen müssen Schutzräume sein. Eine Abschiebung aus dem Klassenzimmer verunsichert alle anwesenden Schüler*innen und beschädigt das Vertrauen in die Lehrkraft und die Institution Schule. Es kann nicht sein, dass andere geflüchtete Schüler*innen dann mit Angst vor Abschiebung in der Schule sitzen. So kann niemand lernen.

Wir freuen uns, zu dem Thema auch jetzt wieder eng mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat zusammen arbeiten zu können.
Der Flüchtlingsrat verschickt ebenfalls heute eine Pressemitteilung zum Leitfaden, genau wie wir. Die GEW Bayern ist Mitglied im Förderverein.

Wir freuen uns sehr, wenn du Kolleg*innen, die mit dem Thema Abschiebung in Berührung kommen oder kommen können, auf unseren Leitfaden hinweist!

Hier noch einmal der Weg zum Download: https://www.gew-bayern.de/leitfaden-abschiebung

Mit kollegialen Grüßen

Martina Borgendale           Bernhard Baudler
Vorsitzende                      Politischer Sekretär


11.9.2025
GEW Bayern
www.gew-bayern.de