„Befreiungsschlag des Verfassungsgerichts“

Bildungsgewerkschaft GEW zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2008 bis 2020 in Berlin. Die Entscheidung gehe in ihrer Bedeutung und den grundsätzlichen Aussagen über die Besoldung im Land Berlin hinaus. Die Gewerkschaft kündigte an, das umfangreiche Urteil genau auszuwerten und dessen Konsequenzen einzuschätzen. 

Wir begrüßen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht seinen Prüfungsmaßstab für die Amtsangemessenheit der Besoldung erweitert und mit grundsätzlichen Ausführungen auch fortentwickelt hat“, sagte Annett Lindner, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, am Mittwoch in Frankfurt a.M. „Die Vielzahl gerichtlicher Einzelverfahren zur Besoldung berge nicht nur, wie das Gericht schreibt, das Potenzial, die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen. Auch für die Betroffenen und den gewerkschaftlichen Rechtsschutz stellt es eine erhebliche Belastung dar, immer wieder über Jahre Mitglieder zu Geltendmachungen ihrer Ansprüche zu motivieren und dann vor die Verwaltungsgerichte zu gehen. Jetzt werden wir gründlich prüfen, was aus der heutigen Entscheidung für die vielen Alimentationsverfahren der GEW folgt, die in anderen Bundesländern anhängig sind.“


19.11.2025
Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands
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