GEW: „Ganztag braucht Qualität und Verlässlichkeit“
Bildungsgewerkschaft GEW zur Bundesratssitzung am Freitag
Frankfurt a.M. – Mit Blick auf die Sitzung des Bundesrates am Freitag erneuert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ihre scharfe Kritik am Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Sie bekräftigte ihre Sorge, dass damit zentrale Qualitätsstandards gesenkt würden.
„Es ist gut, dass Ferienzeiten stärker berücksichtigt werden sollen und die Angebote der Jugendarbeit dabei als wichtige Ressource in den Blick rücken“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Donnerstag in Frankfurt a.M. Gleichzeitig warnte sie mit Nachdruck davor, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung durch Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zu erfüllen, ohne klare Standards festzulegen, die den Charakter der Jugendarbeit anerkennen. „Der Entwurf sieht vor, dass der Anspruch auf ganztägige Ferienbetreuung bereits durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden kann. Diese bieten zweifellos wertvolle Erfahrungsräume. Doch Kinder im Grundschulalter brauchen eine kontinuierliche pädagogische Begleitung durch Fachkräfte, die ihre Entwicklungsbedürfnisse kennen, Lern-, Spiel- und Freizeitangebote verlässlich planen und initiieren“, betonte Siebernik. Eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Rechtsanspruchs müsse auch in den Ferien gewährleistet sein. „Ganztag gelingt dort, wo qualifizierte Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe zusammenarbeiten, klaren Konzepten folgen und von einer soliden Datenbasis getragen werden. Pädagogische Qualität entsteht nicht unter Spardruck, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen“, unterstrich die GEW-Expertin.
Sie kritisierte an dem Gesetzentwurf besonders, dass keine verbindlichen Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zu den Gruppengrößen oder zur pädagogischen Ausrichtung der Ferienangebote definiert würden. Zwar verweise der Entwurf auf die Anerkennung freier Träger als Qualitätsmerkmal. Dies könne jedoch nur ein erster Schritt sein, um bundesweit ein verlässliches Qualitätsniveau sicherzustellen. Hinzu komme, dass die spezifischen Anforderungen in der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung die Identität und Zielsetzung der Jugendarbeit verwässern können. „Der Gesetzgeber muss die Interessen der Kinder ins Zentrum seiner Entscheidungen stellen. Angebote, die in Wohnortnähe erreichbar sind und allen Kindern offenstehen, gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen eines Ganztags, der seinem eigenen Anspruch gerecht wird“, hob Siebernik hervor.
Besonders scharf kritisierte sie die erneuten Bestrebungen, die Erhebungsmerkmale nach SGB VIII zu streichen. „Die Herausforderungen, die die Schul- und Jugendhilfeausschüsse benennen, belegen wie dringend bundesweit verlässliche Daten gebraucht werden. Statistiksysteme der Jugendhilfe oder der Bildungsministerkonferenz bilden die Verzahnung von Schule und Jugendhilfe nicht ab. Der Rechtsanspruch verlangt jedoch eine integrierte Sichtweise. Ohne ein gemeinsames Wissen und ein statistisches Fundament bleibt unklar, ob Kinder die Angebote erhalten, die gesetzlich vorgesehen sind, und wie die beteiligten Systeme zusammenwirken“, sagte Siebernik. Es sei notwendig, bestehende technische und rechtliche Schwierigkeiten entschlossen anzugehen, statt die Datenerhebung vollständig aufzugeben. Eine tragfähige Ganztagsinfrastruktur brauche solide Informationen genauso wie qualifiziertes Personal und belastbare pädagogische Konzepte. „Es ist bittere Realsatire, dass auf der einen Seite über immer mehr Daten von Kindern gesprochen wird, sollen die Länder aber ihrer Verantwortung nachkommen, argumentieren sie, dass Bürokratieabbau notwendig sei. Das ist schlicht nicht ehrlich.“
Auch das Vorhaben, Ferienangebote der Träger ohne Anerkennung nach SGB VIII als anspruchserfüllend zuzulassen, lehnte Siebernik entschieden ab. Diese Ausweitung würde zentrale Qualitätsgarantien unterlaufen, denn diese Anerkennung stellt sicher, dass Träger fachliche, personelle und organisatorische Standards erfüllen. „Wenn diese Grundlage entfällt, verliert der Rechtsanspruch seine Substanz. Es ist widersprüchlich, den Fachkräftemangel als Begründung heranzuziehen und gleichzeitig gute Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, mit denen qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden sollen“, sagte Siebernik. Dies verdecke den enormen Kostendruck, unter dem viele Kommunen stehen, und verschleiere die Verantwortung von Bund und Ländern.
„Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist mehr als Betreuung. Er ist Bildungs-, Entwicklungs- und Förderaufgabe“, stellte das GEW-Vorstandsmitglied fest. Eine sinnvolle Einbindung der Jugendarbeit könne den Ganztag bereichern, wenn diese pädagogisch gut integriert wird und der eigenständige Professionscharakter der Jugendarbeit anerkannt bleibt. Ohne verbindliche Standards drohe die Gefahr, dass Ferienangebote zur reinen Aufbewahrung werden, die dem Anspruch des Ganztags nicht gerecht wird.
Siebernik forderte daher, den Rechtsanspruch in einem Bund-Länder-Dialog mit klaren und verbindlichen Rahmenbedingungen zu verankern, die qualifiziertes Personal, tariflich gesicherte Arbeitsbedingungen, eine bundesweite Statistik- und Berichtspflicht sowie eine enge Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe garantieren. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Kinder im Alltag und in den Ferien ein verlässliches, qualitativ hochwertiges Angebot erhalten. Die Bundesratssitzung biete die Gelegenheit, die Weichen dafür zu stellen. Siebernik rief Bund und Länder auf, ihren bildungspolitischen Auftrag ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass der Ganztag nicht unterhalb der eigenen Qualitätsversprechen verwirklicht werde.
20.11.2025
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
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