„JA13 für alle Lehrkräfte jetzt – drei Länder in der Pflicht!“
Bildungsgewerkschaft GEW zum „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“: „Öffentlicher Dienst muss Vorbild sein“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) appelliert an die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, alle Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Sek I) nach A13 (verbeamtete Lehrkräfte) und E13 (angestellte Lehrkräfte) zu bezahlen. „Die drei Bundesländer müssen endlich ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeber gerecht werden und alle Lehrkräfte an Schulen gleich bezahlen. JA13 für alle Lehrkräfte – jetzt!“, sagte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik, am Dienstag in Frankfurt a.M. mit Blick auf den bundesweiten „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“. „Alle anderen Bundesländer sind diesen Schritt bereits gegangen. Es ist höchste Zeit, dass der öffentliche Dienst die Entgeltungleichheit und die damit verbundene strukturelle Benachteiligung von Lehrkräftegruppen im Schuldienst beendet.“
Ob Grundschule, Sek I und II oder Förderschule – gut ausgebildete Lehrkräfte leisteten überall einen gesellschaftlich unverzichtbaren Beitrag. Trotzdem würden 32.644 Lehrkräfte an Grund- und Werkreal-/Hauptschulen in Baden-Württemberg, rund 8.300 in Rheinland-Pfalz sowie rund 2.680 Grund- und Hauptschullehrkräfte im Saarland noch immer schlechter bezahlt als Lehrkräfte an allen anderen Schulformen oder in anderen Bundesländern. „Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion und muss die Entgeltgerechtigkeit endlich umsetzen“, betonte Breidenich. „Grundschullehrkräfte und Lehrkräfte in der Sek I leisten auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland gleichwertige Arbeit wie die Lehrkräfte an anderen Schulformen, werden aber schlechter bezahlt. In der Regel nach A12/E12 oder E11 statt A13/E13. Die schlechtere Bezahlung trifft vor allem die Grundschulen und damit insbesondere Frauen, die hier bis zu 90 Prozent der Beschäftigten stellen. Das ist eine mittelbare Diskriminierung der Frauen. Der öffentliche Arbeitgeber verstößt damit gegen das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ – und das im Jahr 2025!“, unterstrich Breidenich.
Das GEW-Vorstandsmitglied verwies in diesem Zusammenhang auf die kommende Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU), die bis 2026 in nationales Recht überführt werden müsse. Ziel der Richtlinie sei, Lohndiskriminierung wirksam zu bekämpfen und für mehr Transparenz bei der Bezahlung zu sorgen. Mit der Richtlinie werde der Handlungsdruck größer. „Bund, Länder und Kommunen müssen die Voraussetzungen schaffen, um geschlechterbezogene Entgeltunterschiede im öffentlichen Dienst systematisch zu beseitigen“, sagte Breidenich.
Auch der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung betone das Ziel, gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030 zu verwirklichen. Die Realität im Schulbereich sehe jedoch anders aus: Drei Bundesländer produzierten eine staatlich verordnete Entgeltlücke. „Wenn es die Regierungen in Bund und Ländern ernst meinen mit Entgeltgleichheit und Transparenz, müssen sie im eigenen Verantwortungsbereich anfangen. Der öffentliche Dienst muss vorleben!“, hob Breidenich hervor. „JA13 ist auch eine Frage der Wertschätzung der Lehrkräfte, der Gerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Schulsystems in Deutschland.“
4.10.2025
Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands
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