Arbeiten mit Krankheit zehrt an den Kräften – und zwar länger als gedacht
Bericht: TU Chemnitz
Forschende der TU Chemnitz, der Universität Groningen und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zeigen in einer Studie, welche kurz- und mittelfristigen Folgen es hat, wenn Berufstätige trotz Krankheit zur Arbeit gehen
In der kalten Jahreszeit steigt das Risiko für gesundheitliche Beschwerden zum Beispiel durch Erkältungen oder Grippe. Viele Beschäftigte kennen die Situation, krank zur Arbeit zu gehen, weil dringende Termine anstehen oder sie ihr Team nicht hängen lassen möchten. Doch dieses Verhalten, bekannt als „Präsentismus“, hat Folgen: Eine aktuelle Studie der Technischen Universität Chemnitz, der Universität Groningen und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zeigt, dass die Erschöpfung, die mit dem Arbeiten trotz gesundheitlicher Beschwerden einhergeht, deutlich länger anhält, als bisher angenommen. Weiterlesen
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) appelliert an die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, alle Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Sek I) nach A13 (verbeamtete Lehrkräfte) und E13 (angestellte Lehrkräfte) zu bezahlen. „Die drei Bundesländer müssen endlich ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeber gerecht werden und alle Lehrkräfte an Schulen gleich bezahlen. JA13 für alle Lehrkräfte – jetzt!“, sagte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik, am Dienstag in Frankfurt a.M. mit Blick auf den bundesweiten „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“. „Alle anderen Bundesländer sind diesen Schritt bereits gegangen. Es ist höchste Zeit, dass der öffentliche Dienst die Entgeltungleichheit und die damit verbundene strukturelle Benachteiligung von Lehrkräftegruppen im Schuldienst beendet.“
Auch wenn ein heutiger Pate nicht zwangsläufig einer mafiösen Organisation vorsteht (zumindest nicht offensichtlich), pflegt er patische Traditionen: Er verfolgt hartnäckig und unnachgiebig seine Ziele und greift zur Erreichung derselben oft auf das altbewährte analog-„geheime“ Strohmannprinzip zurück. Schließlich kann ein Pate selbst in virtuellen Internetzeiten nicht immer vor Ort sein. Dafür hat er seine Leute. In Zeiten der Gleichberechtigung werden natürlich auch Strohfrauen zur Zielerreichung eingesetzt. Schließlich sollen auch sie beweisen dürfen, ob sie aus patentauglichem Holz geschnitzt sind.