GEW: „Tarifvertrag für alle statt Besserstellung für wenige!“

Bildungsgewerkschaft zur geplanten Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Mitteilung: GEW

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, den die Bundesregierung vorgelegt hat. „Ich unterstütze jede Initiative zur Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die schon bestehende Möglichkeit zur übertariflichen Bezahlung von Führungskräften zu erweitern, ist aber der falsche Weg. Stattdessen sollten Bund und Länder darauf pochen, dass die jährlich mit rund 14 Milliarden Euro geförderten Forschungseinrichtungen einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband beitreten oder mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag aushandeln“, sagte Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW, am Donnerstag in Frankfurt a.M. mit Blick auf die heutige Bundestagsdebatte.

Zwar wendeten viele außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) oder der Länder (TV-L) an, erklärte Keller. „Die Umsetzung der Tarifverträge ist aber willkürlich und lückenhaft. So werden viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Qualifizierung auf Vollzeitstellen beschäftigt, aber mit Teilzeitgehältern entlohnt. Dumpinglöhne für Forscherinnen und Forscher, außertarifliche Gehälter für ihre Chefinnen und Chefs – das ist ein falscher Ansatz. Wir brauchen Tarifverträge, die allen Beschäftigten faire und wettbewerbsfähige Gehälter sowie eine stabile Beschäftigung garantieren. Bund und Länder müssen daher die Tarifbindung der außeruniversitären Forschung im Wissenschaftsfreiheitgesetz festschreiben“, betonte der GEW-Hochschulexperte.


19.3.2026
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
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