GEW Bayern: Hymnenpflicht an Schulen mit der Brechstange durchgesetzt

Ab dem Schuljahr 2026/27 muss laut einem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen zwingend die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne „in würdig-feierlicher Weise“ in den Festakt integriert werden.

„Damit hat sich Markus Söder (CSU) erneut rigoros mit seiner Symbolpolitik gegen Kultusministerin Anna Stolz (FW) durchgesetzt, die das Thema zunächst mit der Schulfamilie diskutieren wollte“, stellt Landesvorsitzende Martina Borgendale nüchtern fest.

Besonders verstörend empfindet die Gewerkschaft in der kultusministeriellen Anordnung zur Einführung und Gestaltung der Hymnenpflicht die ausdrückliche Erwähnung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole).

„Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches“, kritisiert GEW-Vize Markus Weinberger das Vorhaben.
„Auf der einen Seite ein ‚Festival der Ideen‘ für einen möglichst kreativen Umgang mit den Hymnen auszurufen und gleichzeitig den Akteur:innen indirekt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu drohen, gleicht einer pädagogischen Bankrotterklärung“, so Weinberger.

Für die Landesvorsitzende der GEW Bayern Borgendale steht fest: „Integration, Gemeinschaft und Identifikation stellt man nicht mit Gesangspflichten her. Viel wichtiger sind zukunftsfähige Konzepte, wie man in Zeiten des Fachkräftemangels und gestiegener Aufgaben eine Demokratiestärkung und eine Bildung für alle gerecht umsetzen kann.“


5.5.2026
GEW Bayern
www.gew-bayern.de