„Armutszeugnis für soziale Teilhabe von Kindern und Jugendliche
Bildungsgewerkschaft GEW fordert deutliche Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) soll seit 2011 die Bildungschancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher erhöhen. Nach neuesten Zahlen des Projekts „Aufwachsen in Wohlbefinden“ der Bertelsmann Stiftung erreicht das BuT viele Anspruchsberechtigte aber nicht ausreichend. Laut den Volkswirtinnen Antje Funcke und Sarah Menne ist vor allem der Teilhabebetrag für soziale und kulturelle Aktivitäten problematisch. Bundesweit erhalten ihn nur etwa 18 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen sowie 12 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen im Rechtskreis des SGB II.
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gescheitert. Nicht mal zwanzig Prozent der berechtigten Kinder und Jugendlichen bekommen den monatlichen Teilhabebetrag. Ausgerechnet bei der sozialen Teilhabe, dem Herzstück des Pakets, klafft die größte Lücke. Dem Kampf der Bundesregierung gegen Kinderarmut und Chancenungleichheit ist selbst ein Armutszeugnis auszustellen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der GEW für Schule, die Ergebnisse.
Auch andere Bestandteile des BuT erreichen laut Bertelsmann Stiftung längst nicht alle Berechtigten. Unter anderem scheitert es an den komplexen Antragsformularen und an umfangreichen Nachweispflichten. „Die Bundesregierung muss nicht nur, wie sie es im Koalitionsvertrag vorgesehen hat, den Beitrag erhöhen, sondern grundsätzlich eine bedarfsgerechte pauschale Zuteilung an berechtigte Kinder und Jugendliche festschreiben. Das Misstrauen gegenüber den Familien, sie würden die Mittel für andere Zwecke als für ihre Kinder nutzen, ist nicht belegbar und muss endlich aufhören“, fordert Bensinger-Stolze.
Der Zuschuss zum Schulbedarf erreiche zwar etwas mehr Schülerinnen und Schüler, weil nicht selten die Schulen und insbesondere Klassenleitungen bei den bürokratischen Herausforderungen unterstützen. Allerdings bleibe auch hier jedes fünfte berechtigte Kind unversorgt, führt Bensinger-Stolze aus. „Das Geld zu beantragen, bleibt zudem für die Kinder, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten oft eine Beschämung und Stigmatisierung.“
Die vorgelegten Statistiken machen deutlich, dass die Inanspruchnahme der BuT-Mittel in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausfällt. „Bundesregierung und Länder müssen dafür sorgen, dass die BuT-Mittel endlich alle erreicht, die anspruchsberechtigt sind. Weder der Wohnort noch der Geldbeutel der Eltern oder das Schulsystem dürfen über die Bildungschancen von Kindern entscheiden“, stellt Bensinger-Stolze klar.
20.7.2026
Paul Eschenhagen
GEW-Hauptvorstand
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