Darum geht es doch gar nicht!
Der Kommentar zum Zeitgeschehen
von Jürgen Scherer*
Jeden Tag wird von der Presse eine Sau durchs Land gejagt, die ein spezifisches Defizit unserer Demokratie an den Pranger stellt: Den unsäglichen „Beleidigungsparagrafen“, genauer gesagt: Paragraph 188 des Strafgesetzbuches mit dem vielsagenden Titel „Gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtete üble Nachrede oder Verleumdung“.
Dieser Paragraph wird seit einigen Jahren von „betroffenen“ Bundespolitikern über Gebühr bemüht, um Klagen gegen „unbotmäßige BürgerInnen“ einzureichen. Teilweise wird die Anwendung des Paragrafen von „betroffenen“ PolitikerInnen selbst in Auftrag gegeben, teilweise wird nach staatsanwaltlichem Ermessen gehandelt.
Vorreiter für das Vorgehen gegen solche „PolitikerInnenbeleidigungen“ war nach meiner Erinnerung der damalige Bundeswirtschaftsminister Habeck. Einen würdigen Nachfolger hat er nun im derzeitigen Bundeskanzler Merz gefunden.
Da wird geklagt und bestraft, was das Zeug hält; selbst bei kleinsten Verfehlungen in der Wortwahl gegen die „Obrigkeit“.
Und jedes Mal danach geht das Presselamento los: Wir leben doch nicht mehr in einem Kaiserreich mit dem Straftatbestand „Majestätsbeleidigung“! (Wobei selbst die kaiserlichen Behörden damals oft toleranter mit den Beleidigern umgingen als mancher Staatsanwalt in unserem Land …) Es kann doch in einer Demokratie nicht angehen, dass in der Öffentlichkeit stehende PolitikerInnen mimosenhafter reagieren als dazumal der Kaiser, so das fortdauernde Lamento!
So verständlich die presseöffentliche Kritik ist, so wenig schaut sie mit bloßer Lamentiererei hinter die Kulissen dieser Klageverfahren. Es geht den KlägerInnen, verborgen im Gewande der eigenen Mimosenhaftigkeit oder der Staatsräson, m.E., teils bewusst, teils unbewusst, um etwas ganz anderes: Nämlich um die vertiefende Gewöhnung von uns allen an die zu Coronazeiten installierte Gehorsamseingewöhnung, verbunden mit bzw. auf Grundlage von Angstgefühlen.
War es damals die Angst vor „unabsehbaren“ Coronafolgen, soll es heute das Damoklesschwert der Strafverfolgung sein.
Die Folgen solch politischen Handelns treten allenthalben zutage: Immer mehr Menschen scheuen davor, zurück sich öffentlich zu äußern; die persönlichen Risikobereitschaften, die mit öffentlichen Meinungsäußerungen zusammenhängen, nehmen zusehends ab und die anonymen(!) Hassbotschaften nehmen zu.
Auch wenn Letzteres nachvollziehbar, aber einhellig zu verurteilen ist, liegt der Rückgang bürgerlichen politischen Engagements durchaus im Sinne einer Politikgestaltung, die lieber unwidersprochen „durchregiert“ als von mündigen BürgerInnen auf die Finger geklopft zu bekommen. Was nicht zuletzt bei der gnadenlosen Umsetzung des Projektes Kriegstüchtigkeit per unverantwortlicher Angstmache zu verfolgen ist.
Wenn man nun noch in Betracht zieht, dass der in diesem Artikel angesprochene Paragraph im Jahr 2021 ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, also im Zusammenhang mit den verw/irren/den Coronazeiten, werden die dargestellten Zusammenhänge vielleicht noch einmal deutlicher.
Interessant ist jedenfalls ist, dass die Lamento-Presse auf solche Zusammenhänge weder zu sprechen kommt noch darauf verweist.
Schnelllebigkeit und Aktualitätshuberei im Journalismus scheinen zum Ausblenden von Zusammenhängen beizutragen.
Das ist aber der Demokratie und der in ihr und für sie notwendigen Mündigkeit ihrer BürgerInnen, gelinde gesagt, nicht dienlich!
Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
* Jürgen Scherer ist ehemaliger Lehrer für Geschichte und Politik an einer hessischen Gesamtschule und GEW-Mitglied. Er schrieb früher für das Magazin Auswege, jetzt für das GEW-MAGAZIN.