„Weg mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz!“
Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert Kabinettsentscheidung zur Reform des Befristungsrechts
Bericht: GEW
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den für heute erwarteten Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) kritisiert. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das Hire-and-Fire-Prinzip feiert an Hochschulen und Forschungseinrichtungen fröhliche Urständ. Mit dem 2007 in Kraft getreten WissZeitVG verfügen die Arbeitgeber über ein Instrument, mit dem sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler praktisch grenzenlos heuern und feuern können. Statt weiter an dem Gesetz herumzudoktern, sollten Regierung und Parlament jetzt reinen Tisch machen, das Arbeitsrecht in der Wissenschaft normalisieren und das Gesetz abschaffen“, fordert Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW.
Das WissZeitVG habe die Prinzipien des Arbeitsrechts in Hochschule und Forschung „auf den Kopf“ gestellt, erklärt Keller. „Es hat Befristung zur Regel, Dauerbeschäftigung zur Ausnahme gemacht. Vier von fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Professur werden mit Zeitverträgen abgespeist. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit liegt bei 18 Monaten an Universitäten und 15 Monaten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Das ist nicht nur unfair gegenüber den Betroffenen, sondern unterminiert auch die Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre. Der Gesetzgeber musss daher den Arbeitgebern die Lizenz zur Dauerbefristung entziehen“, sagt Keller.
Den dem Bundeskabinett vorliegenden Gesetzentwurf bezeichnete der der GEW-Hochschulexperte als „hilflosen Versuch“, die Befristungspraxis „durch Soll- und Kann-Bestimmungen“ einzuhegen. „Das betrifft die Vorgaben für Vertragslaufzeiten ebenso wie Regelungen zum Nachteilsausgleich: Bei Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen können die Verträge verlängert werden – oder eben auch nicht. Diese wachsweichen Regelungen werden kaum etwas verbessern. Vor allem aber gibt es im Gesetzentwurf überhaupt keinen Ansatz dafür, hieb- und stichfeste Gründe für eine Befristung zu definieren. Das ist im Ergebnis ein Kotau der Koalition vor den Interessen der Wissenschaftsarbeitgeber.“
Keller plädiert stattdessen für einen „echten Interessenausgleich“ von Arbeitgebern und Beschäftigten. „Bedauerlicherweise möchte die Regierung auch die Tarifsperre im WissZeitVG unangetastet lassen. Den Gewerkschaften wäre es somit weiterhin gesetzlich untersagt, mit den Arbeitgebern in Tarifverträgen sachgerechte Befristungsregelungen auszuhandeln, die sicherstellen, dass Daueraufgaben auf Dauerstellen erbracht werden, Arbeitsverträge nur aus sachlichen Gründen befristet werden dürfen und für Zeitverträge verbindliche Mindeststandards Regelungen zum Nachteilsausgleich gelten. Eine Abschaffung des WissZeitVG würde insofern auch die Tarifpartner in die Pflicht nehmen. Die GEW wäre bereit, sich dieser Verantwortung zu stellen,“ so das GEW-Vorstandsmitglied abschließend.
Info:
Die GEW hat sich auf ihrem 30. ordentlichen Gewerkschaftstag 2025 für eine Abschaffung des WisssZeitVG ausgesprochen. In Kürze wird sie gemeinsam mit weiteren Organisationen eine Kampagne für die Abschaffung des Gesetzes starten.
Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt für eine WissZeitVG-Reform hat die GEW im Juni Stellung genommen.
29.7.2026
Paul Eschenhagen
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de