GEW zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Arbeitszeiterfassung ist Gesundheitsschutz
Bildungsgewerkschaft GEW fordert die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften
Bericht: GEW
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Arbeitszeit von Lehrkräften. Der frühere Grundschulrektor Frank Post aus Hannover erhält damit keinen Ausgleich für die Arbeit, die er jahrelang über die für Beamte vorgesehene Arbeitszeit hinaus geleistet hat.
„Diese Entscheidung ist für uns unverständlich“, erklärt GEW-Vorsitzende Maike Finnern. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht der Ansicht ist, Lehrerinnen und Lehrer hätten keinen Anspruch auf Ausgleich für zu viel geleistete Arbeit. Dabei hat das Gericht sogar festgestellt, dass es durchaus strukturelle Probleme mit der Arbeitszeit von Lehrkräften gibt.“
„Das ist bitter. Frank Post hat jahrelang gekämpft; nicht für sich allein, sondern für alle Lehrkräfte, deren Arbeit über die Unterrichtsstunden hinaus unsichtbar bleibt“, ergänzt Stefan Störmer, Landesvorsitzender der GEW Niedersachsen. Der Landesverband war zusammen mit dem ehemaligen Grundschulrektor Frank Post auf Grundlage der Niedersächsischen Arbeitszeitstudie aus den Jahren 2015 und 2016 vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage vollständig ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gab Frank Post jedoch recht. Das Land Niedersachsen klagte weiter, aber das OVG ließ die Revision nicht zu. Daraufhin legte das Land beim BVerwG eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Dieses ließ die Revision zu, weil es dem Fall grundsätzliche Bedeutung beimaß. Jetzt hat das BVerwG dem Land Niedersachsen mit seiner Revision Recht gegeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen aufgehoben.
Das BVerwG argumentiert, die Zuvielarbeit sei nicht durch den Dienstherrn angewiesen worden. Das sei aber notwendig, um sie ausgleichen zu können. Lehrkräfte hätten stattdessen ihre Überlastung anzuzeigen und gegebenenfalls Aufgaben zurückzustellen. „Die Bundesländer geben Lehrerinnen und Lehrern immer mehr zu tun, wie Inklusion, Digitalisierung, Ganztag oder Dokumentationspflichten, ohne sie an anderer Stelle zu entlasten“, so Finnern. „Es wird also erwartet, dass die Kolleginnen und Kollegen in der gleichen Zeit mehr leisten, und gleichzeitig einen guten Unterricht samt Vor- und Nachbereitung stemmen. Das ist vollkommen weltfremd.“ Damit wird aus Sicht der GEW der Arbeitsschutz für Lehrkräfte außer Kraft gesetzt. „Es ist eben nicht so, dass Lehrerinnen und Lehrer einfach Korrekturen, Konferenzen, Elterngespräche und anderes sein lassen können, wenn die Arbeit zu viel wird“, stellt Finnern klar. Selbst die Vertreterin des Bundesinteresses schloss sich der Ansicht der GEW an, dass die Übertragung von immer mehr Aufgaben einer Anordnung von Zuvielarbeit gleichkommen kann.
Die Gewerkschaft wird die Urteilsgründe nun auswerten und über die weiteren Schritte entscheiden. „Dieses Urteil befreit die Politik nicht aus der Verantwortung. Die Bundesländer müssen jetzt endlich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte umsetzen“, fordert die GEW-Vorsitzende. Diese ergibt sich aus der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Leider ist das BVerwG in seinem Urteil darauf nicht eingegangen.
„Arbeitszeiterfassung ist Gesundheitsschutz“, betont Finnern. „Das gilt für Lehrkräfte genauso wie für alle anderen Beschäftigten. Daran ändert auch dieses Urteil nichts.
17.9.2026
Paul Eschenhagen
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de