„Ohne Branchentarifvertrag stehen dem Preiskampf der Billigkonkurrenz wieder Tür und Tor offen“

Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert Mutlosigkeit der Weiterbildungs-Arbeitgeber

Bericht: GEW

Frankfurt am Main, 8. September 2026 – Die Verhandlungen zu einem Branchentarifvertrag für die Beschäftigten in der beruflichen Weiterbildung sind gescheitert. Nach umfassenden Verhandlungen erklärten die durch die Zweckgemeinschaft des Bundesverbands der Träger der Beruflichen Bildung (BBB) vertretenen Arbeitgeber, für den erreichten Verhandlungsstand keine Mehrheit in ihrer Mitgliederversammlung erhalten zu haben. In den Verhandlungen, die sich über mehr als ein Jahr hinzogen, hatten ver.di als verhandlungsführende Gewerkschaft und die GEW viele Kompromisse gemacht, dabei aber das Ziel einer Aufwertung der Branche nie aus den Augen verloren. Durch das neue Bundestariftreuegesetz hätten die Regelungen des Tarifvertrags zur Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden und so faire und gleiche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Branche sichern können. Der Branchentarifvertrag sollte mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und den bisherigen Mindestlohntarifvertrag ablösen.

GEW-Tarifchefin Annett Lindner kritisierte die Mutlosigkeit der Träger: „Sie haben die Chance zur Aufwertung der Arbeit der Beschäftigten in der Branche vertan. Dabei müssten gerade sie als tarifgebundene Träger ein Interesse daran haben, dass tariflich gesicherte Arbeitsbedingungen für die gesamte Branche gelten. Ohne Branchentarifvertrag stehen dem Preiskampf der Billigkonkurrenz wieder Tür und Tor offen.“ Sie kündigte an, dass die GEW gemeinsam mit ver.di nun zügig beraten wird, wie sie nach dem Scheitern des Branchentarifvertrags weiter vorgehen: „Wir fordern die tarifgebundenen Arbeitgeber auf, die Beschäftigten in der Branche vor einer erneuten Abwärtsspirale zu schützen. Nach dem Nein der Zweckgemeinschaft zum Branchentarifvertrag stehen alle gewerkschaftlichen Forderungen zur Aufwertung der Branche wieder im Raum.“

GEW-Weiterbildungsexperte Ralf Becker bekräftigte, dass die GEW sich weiterhin auch für die Sprachkurslehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen einsetzt: „Wir fordern eine deutliche Steigerung der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgesetzten Mindesthonorare. Sie wurden seit 2023 nicht mehr erhöht und müssen zumindest an die Entwicklung des noch gültigen Mindestlohntarifvertrags in der Weiterbildung angepasst werden.“

Hintergrund:
Neben den Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst und Haustarifverträgen schließt die GEW gemeinsam mit ver.di auch bundesweite Tarifverträge für die Weiterbildungsbranche ab. Seit Sommer 2012 gilt in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für pädagogisches Personal, das in Betrieben arbeitet, die überwiegend Maßnahmen nach SGB II und SGB III durchführen. Grundlage waren Tarifverträge, die die GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbands der Träger der Beruflichen Bildung (BBB) abgeschlossen hat. Der Branchen-Mindestlohn konnte so immer wieder erhöht werden. Zuletzt verständigten sich die Tarifparteien im Jahr 2022 auf weitere Erhöhungsschritte, die bis Ende 2026 laufen und durch die sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen vom 24. Januar 2023 für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Ohne Branchentarifvertrag gilt ab 1. Januar 2027 auch kein allgemeinverbindlicher Branchen-Mindestlohn mehr.

Ziel der Tarifparteien war, den Mindestlohntarifvertrag perspektivisch durch einen umfassenden Branchentarifvertrag abzulösen. Im April 2025 haben sie die Verhandlungen dazu wieder aufgenommen. Das inzwischen verabschiedete Bundestariftreuegesetz wollten sie nutzen, um die Arbeitsbedingungen in der Branche, die seit den Hartz-Reformen unter dem staatlich erzeugten Preiswettbewerb der Träger leiden, wieder deutlich aufzuwerten.


8.9.2026
Paul Eschenhagen
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de